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Grundsteuererklärung / BaWü / Bodenrichtwertflächen vom Gutachterausschuss unrichtig

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    Grundsteuererklärung / BaWü / Bodenrichtwertflächen vom Gutachterausschuss unrichtig

    Guten Tag,

    unser Flurstück ist in der veröffentlichten Bodenrichtwert-Datenbank mit falschen Bodenrichtwertabgrenzungen/Bodenrichtwertflächen ausgewiesen. Ein Landschaftsschutzstreifen, der in der geltenden Abrundungssatzung ausgewiesen ist und der die Baugrenze auf der gesamten Südseite unseres Ortes markiert, wurde ignoriert.
    Zunächst wurde unser Grundstück ges.1769m² mit 787m² Baufläche + 982m² Grünland ausgewiesen. Nach meiner Einlassung wurde die Baufläche auf 359m² reduziert u. das Grünland auf 1410m².
    (Beim Nachbar wurden 4.500m² Grün- u. Obstgartenland als Baufläche ausgewiesen).
    Nach meiner Rechnung und den mir vorliegenden Plänen beträgt die Baufläche jedoch nur 336m². Die besagten Pläne wurden vom Bauamt der hiesigen Stadtverwaltung genehmigt und auf Nachfrage in diesen Tagen hinsichtlich der Baugrenze nochmals bestätigt.
    Der Gutachterausschuss teilt mir mit, daß keine Änderungen mehr vorgenommen werden und ich dem Grundsteuermessbescheid widersprechen soll.
    Die per E-Mail an den Gutachterausschuß weitergeleitete Bestätigung der Stadt Waldkirch und somit die Abrundungssatzung wird offen ignoriert.


    Ich werde nun in der Grundsteuererklärung die falschen Flächen erklären und im Hinweistext die obigen Erklärungen eintragen, mit der Bitte um Berücksichtigung bzw. Klärung.
    Ansonsten würde ich mich m.E. der Steuerhinterziehung strafbar machen.


    Hat jemand einen Tip? Vielen Dank.

    #2
    Hat jemand einen Tip?
    Wahrscheinlich nicht !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Meines Erachtens genau der richtige Weg. Und wenn der Grundsteuermessbetrag und auch der Grundsteuerwert deiner Meinung nach falsche Daten aufweist, dann musst gegen beide Bescheide begründete Einsprüche innerhalb der dir in den Bescheiden genannte Frist einlegen.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Danke für die schnellen Antworten.
        ... und die Finanzbeamten können die Auswirkungen z.B. dieser hier besagten 'kompetenten' Grundlagen für die Steuerbemessung wieder ausbaden ... und haben dann keine Zeit mehr für die Steuerzahler und deren Fragen/Anregungen u.s.w. ...

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