Guten Tag,
unser Flurstück ist in der veröffentlichten Bodenrichtwert-Datenbank mit falschen Bodenrichtwertabgrenzungen/Bodenrichtwertflächen ausgewiesen. Ein Landschaftsschutzstreifen, der in der geltenden Abrundungssatzung ausgewiesen ist und der die Baugrenze auf der gesamten Südseite unseres Ortes markiert, wurde ignoriert.
Zunächst wurde unser Grundstück ges.1769m² mit 787m² Baufläche + 982m² Grünland ausgewiesen. Nach meiner Einlassung wurde die Baufläche auf 359m² reduziert u. das Grünland auf 1410m².
(Beim Nachbar wurden 4.500m² Grün- u. Obstgartenland als Baufläche ausgewiesen).
Nach meiner Rechnung und den mir vorliegenden Plänen beträgt die Baufläche jedoch nur 336m². Die besagten Pläne wurden vom Bauamt der hiesigen Stadtverwaltung genehmigt und auf Nachfrage in diesen Tagen hinsichtlich der Baugrenze nochmals bestätigt.
Der Gutachterausschuss teilt mir mit, daß keine Änderungen mehr vorgenommen werden und ich dem Grundsteuermessbescheid widersprechen soll.
Die per E-Mail an den Gutachterausschuß weitergeleitete Bestätigung der Stadt Waldkirch und somit die Abrundungssatzung wird offen ignoriert.
Ich werde nun in der Grundsteuererklärung die falschen Flächen erklären und im Hinweistext die obigen Erklärungen eintragen, mit der Bitte um Berücksichtigung bzw. Klärung.
Ansonsten würde ich mich m.E. der Steuerhinterziehung strafbar machen.
Hat jemand einen Tip? Vielen Dank.
unser Flurstück ist in der veröffentlichten Bodenrichtwert-Datenbank mit falschen Bodenrichtwertabgrenzungen/Bodenrichtwertflächen ausgewiesen. Ein Landschaftsschutzstreifen, der in der geltenden Abrundungssatzung ausgewiesen ist und der die Baugrenze auf der gesamten Südseite unseres Ortes markiert, wurde ignoriert.
Zunächst wurde unser Grundstück ges.1769m² mit 787m² Baufläche + 982m² Grünland ausgewiesen. Nach meiner Einlassung wurde die Baufläche auf 359m² reduziert u. das Grünland auf 1410m².
(Beim Nachbar wurden 4.500m² Grün- u. Obstgartenland als Baufläche ausgewiesen).
Nach meiner Rechnung und den mir vorliegenden Plänen beträgt die Baufläche jedoch nur 336m². Die besagten Pläne wurden vom Bauamt der hiesigen Stadtverwaltung genehmigt und auf Nachfrage in diesen Tagen hinsichtlich der Baugrenze nochmals bestätigt.
Der Gutachterausschuss teilt mir mit, daß keine Änderungen mehr vorgenommen werden und ich dem Grundsteuermessbescheid widersprechen soll.
Die per E-Mail an den Gutachterausschuß weitergeleitete Bestätigung der Stadt Waldkirch und somit die Abrundungssatzung wird offen ignoriert.
Ich werde nun in der Grundsteuererklärung die falschen Flächen erklären und im Hinweistext die obigen Erklärungen eintragen, mit der Bitte um Berücksichtigung bzw. Klärung.
Ansonsten würde ich mich m.E. der Steuerhinterziehung strafbar machen.
Hat jemand einen Tip? Vielen Dank.
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