Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Flurstück mit mehreren Aktenzeichen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Flurstück mit mehreren Aktenzeichen

    Ich habe ein sehr großes Flurstück in Niedersachsen. Es befinden sich 2 Mietshäuser (jeweils eigenes Aktenzeichen)es gibt keine Angabe zur dazugehörigen Grundstücksfläche, sowie unser Wohnhaus(eigenes Aktenzeichen, Besitz der Erbengemeinschaft) auf der Hofstelle. Die Hofstelle gehört mir allein, das Wohnhaus unserer Erbengemeinschaft plus dazugehöriges Grundstück (dafür gibt es keine Quadratmeterzahl). Zum Flurstück gehört eine Wiese und eine Ackerfläche, welche mir allein gehören.
    Ich verstehe nicht, wie ich das bei der Grundsteuer eingeben kann.
    Freue mich über jeden Hinweis. Danke

    #2
    Den zu den jeweiligen Wohnhäusern gehörenden Umgriff muss man selbst ermitteln. Manchmal lässt sich das anhand der konkreten Nutzung

    einzelner Flächen leicht ausrechnen. Wo das nicht geht, kann man kann sich auch damit behelfen, das 2 bis 3-fache der überbauten Fläche der

    jeweiligen Wohngebäude anzusetzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      ok, dass habe ich verstanden.
      Danke.

      Nächste Frage: Unter einem Aktenzeichen ist unser Wohnhaus (Erbengemeinschaft), meine Hofstelle mit Weideland und Ackerfläche angegeben. Wie gebe ich das ein?

      1. Land- und Forstwirtschaftliche Fläche.
      2.Eigentümer Wohngebäude -> Erbengemeinschaft
      3. Der Rest gehört mir allein, wo/ wie gebe ich das ein?

      Danke für jede Info

      Kommentar


        #4
        Muss ich bei den Mietshäusern (mit eigenen Aktenzeichen), die sich auf dem Flurstück eines Landwirtschaftlichen Betriebes befinden am Anfang bebautes Grundstück oder Land- und forstwirtschaftliche Fläche auswählen?

        Freue mich über Antworten. DANKE

        Kommentar


          #5
          Unter einem Aktenzeichen ist unser Wohnhaus (Erbengemeinschaft), meine Hofstelle mit Weideland und Ackerfläche angegeben. Wie gebe ich das ein?
          Da Wohnhäuser nicht mehr gemeinsam mit der Landwirtschaft erklärt werden dürfen, geht das mit nur 1 Aktenzeichen sowieso nicht.

          Wenn das Wohnhaus einer Erbengemeinschaft gehört, die Landwirtschaft aber dir allein, scheitert es auch daran, das ist dann auch wegen der

          unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse keine wirtschaftliche Einheit.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Muss ich bei den Mietshäusern (mit eigenen Aktenzeichen), die sich auf dem Flurstück eines Landwirtschaftlichen Betriebes befinden am Anfang bebautes Grundstück oder Land- und forstwirtschaftliche Fläche auswählen?
            Natürlich bebautes Grundstück !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X