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Grundsteuererklärung für "SONDEREIGENTUM AN NICHT ZU WOHNZWECKENDIENENDEN HOBBYR ...

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    Grundsteuererklärung für "SONDEREIGENTUM AN NICHT ZU WOHNZWECKENDIENENDEN HOBBYR ...

    Hallo zusammen,

    die Grundsteuererklärung ist ja eine wahre Freude - NICHT ;-)

    Ich lebe in einer WEG. Dort gehört mir eine Wohnung und ein Hobbyraum im Keller, der laut Teilungserklärung "SONDEREIGENTUM AN DEM NICHT ZU WOHNZWECKENDIENENDEN HOBBYRAUM IM KELLERGESCHOSS" bezeichnet ist.

    Die Grundsteuererklärung für die Wohnung war sehr einfach mit dem https://www.grundsteuererklaerung-fu...ateigentum.de/
    Nur wie kann ich dort richtig diesen Hobbyraum erfassen? Oder wird er evtl. wie eine normale Wohnung besteuert? Bisher habe ich prozentual nur die Hälfte für den Kellerraum bezahlt.

    Was denkt Ihr? Ich freue mich auf Eure Antworten

    Viele Grüße
    Sebastian

    #2
    Ist das eine eigene wirtschaftliche Einheit ? Liegt er wirklich im Keller oder im Souterrain (Tageslicht ?)

    Teileigentum wird im Sachwertverfahren bewertet. Ich bezweifle, dass die Erklärung dafür mit der Grundsteuererklärung

    für Privateigentum übermittelt werden kann.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo und vielen Dank für die Antwort!
      Es ist tatsächlich ein Keller mit Lichtschacht. Also Tageslicht ist begrenzt da. Wohnen könnte man hier, wenn man wollte und dürfte. Ein Raum plus kleines Badezimmer und eine Küche könnte man auch hier rein stellen und anschliessen. Anschlüsse vorhanden. Dieser Raum ist als Sondereigentum in der Teilungserklärung angegeben.

      Viele Grüße
      Sebastian

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        #4
        Unter Wohnfläche fällt der Raum jedenfalls nicht. Wenn er nicht der Wohnung zugeordnet ist, dann musst du Angaben zum Sachwert machen

        und die Bruttogrundfläche angeben. Nutzfläche * 1,4 könnte da realistisch sein. Wäre der Raum der Wohnung zugeordnet, würde die Nutzfläche

        möglicherweise ganz unter den Tisch fallen, aber das ist ja offensichtlich nicht der Fall.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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