Welche Angabe ist im Formular für die Einkommenssteuererklärung bei Mein Elster in Zeile 45 des Hauptvordrucks (Wechsel der Religionszugehörigkeit im Kalenderjahr 2022) für den Monat, in dem ein Kirchenaustritt erklärt wurde, korrekt? Ist für den Austrittsmonat "nicht kirchensteuerpflichtig" oder die bisherige Religionszugehörigkeit anzugeben?
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Austrittsmonat bei Wechsel Religionszugehörigkeit in Zeile 45 des Hauptvordrucks
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Dann ist für einen Monat, in dem der Austritt schon erfolgt ist, aber die Kirchensteuerpflicht im Bundesland noch besteht, immer die bisherige Konfession anzugeben? Ich war mir nicht sicher, ob bei der Steuerberechnung angenommen wird, dass der erste Monat ohne angegebene Konfession im Hauptvordruck der Austrittsmonat ist und somit wiederum erst für einen Monat später (= zweiter Monat ohne im Formular angegebene Konfession) keine Kirchensteuer berechnet wird.
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