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Grundsteuer: landwirtschaftliche Nutzung Anlagen GW3 und Tierbestand (S-H)

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    Grundsteuer: landwirtschaftliche Nutzung Anlagen GW3 und Tierbestand (S-H)

    Hallo!

    Muss ich in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) bei der Eingabe der Flurstücke jeweils die komplette Fläche angeben? (Ecken mit Bäumen und Gestrüpp mal abgesehen, die habe ich als Unland eingegeben) Oder kann ich die "Landschaftselemente", also Knicks, Baumreihen, Gräben, Wegränder etc. ebenfalls abziehen?

    In die Anlage Tierbestand muss dann ja nur die Gesamtfläche, die ich als landwirtschaftliche Nutzung habe, eingetragen werden.
    Gilt das dann ebenso für die zugepachteten Flächen? Also nehme ich da die tatsächlich bewirtschaftete Nettofläche ohne Landschaftselemente oder die Gesamtfläche.

    Vielen Dank!

    #2
    Laut Suchmachine: "Elster-Hilfe Grundsteuer für Privatleute, die an Landwirte verpachten. Service Aachen Ackerland muss bei der Grundsteuererklärung vom Verpächter angegeben werden – auch wenn er selbst von Landwirtschaft keine Ahnung hat."
    Soweit ich das sehe und erinnere, muss der Verpächter diese Flächen erklären und nicht der/die Pächter/in.
    Bei dem ersten Teil deiner Fragen bin ich nicht so im Bilde.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Hallo!
      ​​​​​​Danke erstmal, aber darum geht es nicht.
      Ich erkläre nur unsere eigenen Flächen, muss aber in der Anlage Tierbestand die insgesamt von uns bewirtschaftete Fläche angeben. Eigene + gepachtete (- verpachtete, aber da haben wir keine)

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        #4
        Ok, ich hätte deinen Beitrag besser lesen müssen.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #5
          Kann mir sonst noch jemand helfen?
          ​​​​​

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            #6
            Ja, du musst jeweils die gesamte Fläche eines Flurstücks mit den verschiedenen Nutzungsarten eingeben. Ob die von dir genannten Ecken und Landschaftselemente alle als Unland zu bezeichnen sind, wage ich zu bezweifeln. Ich tendiere eher zu Geringstland, denn einige Flächen sind bestimmt unkultiviert, aber mit etwas Aufwand kultivierbar, oder? Aber egal, es gilt deine Einschätzung, du kennst ja die Gegebenheiten besser.

            Bei den zugepachteten Flächen kannst du zwar keine Nutzungsarten eingeben, aber es sollten schon landw. Flächen sein. Also ein Moorgrundstück hat ja wohl nichts mit Tierhaltung zu tun, oder? Wenn ein gepachtetes Flurstück aber nur z.B. einen Teich oder ein kleines Waldstück beinhaltet, ist es nach meiner Einschätzung vertretbar die Fläche als landw. Fläche dazu zuzählen. Es geht bei dieser Abfrage darum festzustellen, ob der Tierbestand zu den vorhandenen Flächen passt oder eine Überbelegung vorliegt. Wenn keine ver- oder gepachteten Flächen vorliegen, dann einfach 0 eintragen. Warum man das vom Finanzamt bei der Grundsteuererklärung erheben muss, ist mir allerdings ein Rätsel.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Vielen Dank!
              Den Unterschied zwischen Unland und Geringstland hatte ich noch nicht richtig verstanden. Aber du hast Recht, ein kleines Waldstück ist eher Geringstland. Ob ich Knicks richtig einstufe, weiß ich allerdings immer noch nicht. Die könnte man zwar kultivieren, darf man aber nicht.
              ​​​​​

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                #8
                Genau deswegen habe ich auch bei einen offiziell ausgewiesenen Knick im Hauptvordruck eine "Ergänzende Anmerkung" aufgeführt. Bei meinem Wohngrunstück sind das immerhin 240m² auf eine Länge von 80m des Grundstücks, die ich nicht nutzen kann, wie ich es will. Ebenso kann ich eine gemäß einer sog. "Grünordnerische Stellungnahme der Gemeinde" eine Ausgleichsfläche von 500m² nicht frei nutzen; ich musste dort 5 Obstbäume pflanzen mit einer 2 malige Mahrt im Jahr. Ich bin mal gespannt, wie das Finanzamt darauf reagiert. Zur Not lege ich einen Einspruch ein.
                Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 01.02.2023, 10:53.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  @HundKatzeMaus: Ich habe mal die Begriffe "Mahrt" und "Mähen Bayrisch" mit folgenden Ergebnissen gesuchmaschint:
                  Mahrt: "Mahrt, meist weibliche Personifizierung des Alptraumes im niederdeutschen Sprachraum, siehe Moort."
                  "Mähen Bayrisch": "Eine Kreuzworträtsel-Lösung ... die alleinige Antwort lautet Mahd und ist 4 Zeichen lang ..."
                  Resumee: Vermutlich hat du "Mahd" gemeint, wobei das Bundesland in den vorstehnden Beiträgen wohl nicht genannt war.
                  Ich wollte hier wohlgemerkt nicht spitzfindig sein, aber ich kannte die Begriffe Mahrt und Mahd wirklich nicht.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Du hast recht timote, ich meinte tatsächlich Mahd (von mähen). Auf meiner Genehmigungszeichnung vom Bauamt ist es sooo klein geschrieben, dass man das nur mit einer Lupe ordentlich lesen kann - ich jedenfalls. Bevor ich vor drei Jahren hierher zog, kannte ich den Begriff auch nicht, aber in der Landwirtschaft ist das ein gebräuchlicher Begriff.
                    Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 01.02.2023, 17:02.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Aus der Anleitung zu GW3a (Anlage Tierbestand):

                      Für die Bewertung der Tierhaltung sind folgende Flächen maßgebend:
                      – Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden,
                      – Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung, die auf Grund öffentlicher Förderprogramme stillgelegt sind,
                      – Flächen, die den Sondernutzungen Hopfen und Spargel zuzuordnen sind.


                      Gruß
                      Sepp

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                        #12
                        @Leelah: Es wäre gut, bei allen Grundsteuerthemen das Bundesland anzugeben.

                        @HundKatzeMaus:
                        Es geht bei dieser Abfrage darum festzustellen, ob der Tierbestand zu den vorhandenen Flächen passt oder eine Überbelegung vorliegt. Wenn keine ver- oder gepachteten Flächen vorliegen, dann einfach 0 eintragen. Warum man das vom Finanzamt bei der Grundsteuererklärung erheben muss, ist mir allerdings ein Rätsel.
                        Eine "verstärkte Tierhaltung" wirkt sich wohl auf den Grundsteuerwert aus. =>

                        Aus FAQ Grundsteuer „Land- und forstwirtschaftliches Vermögen“, Hrsg. Landesamt für Steuern, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17, 56073 Koblenz, Rheinland-Pfalz:
                        "Zudem sind Zuschläge für verstärkte Tierhaltung, für bestimmte Wirtschaftsgebäude und Nebenbetriebe sowie Windkraftanlagen zu berücksichtigen. Die Summe der Reinerträge einschließlich der Zuschläge wird mit dem Faktor 18,6 kapitalisiert. Das Ergebnis ist der Grundsteuerwert. Dieser wird mit der Steuermesszahl von 0,55 Promille multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, um letztlich die Höhe der Grundsteuer zu errechnen"
                        SCJ timote
                        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                          #13
                          Eine "verstärkte Tierhaltung" wirkt sich wohl auf den Grundsteuerwert aus. =>
                          Aha, sehr interessant, danke timote, das war mir noch nicht bekannt. Weißt du auch, ob dieses auch für die anderen Bundesländer gilt?
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                            #14
                            Weißt du auch, ob dieses auch für die anderen Bundesländer gilt?
                            Muss wohl, wenn ich das Bewertungsgesetz richtig interpretiere.
                            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                              #15
                              Weißt du auch, ob dieses auch für die anderen Bundesländer gilt?
                              Da bei der Landwirtschaft alle Bundesländer (außer Baden-Württemberg) im Wesentlichen Bundesrecht anwenden, kommt dieser Zuschlag

                              praktisch bundesweit zum Tragen. Baden-Württemberg hat nämlich in sein Landesgesetz vergleichbare Regelungen aufgenommen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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