Guten Abend,
ich habe eine Eigentumswohnung in Bayern. Diese ist auf einem Flurstück. Dazu kommt ein weiteres Flurstück, auf dem nur allgemeine Parkbuchten sind. Noch ein weiteres Flurstück ist der Hof bei den Garagen. Meine Garage besteht aus einem eigenen Flurstück. Somit ergeben sich mit und um die Eigentumswohnung 4 Flurstücke. Ich habe diese alle bei den Flurstücken mit aufgenommen... Hätten die drei (Parkbucht, Hof und Garage) als unbebaute Grundstücke gegolten?
Bei den Angaben um die Gebäude habe ich einmal die Wohnung genommen, einmal die Garage und eins als "Schuppen" der hat nicht ganz 30qm und ist nirgends definiert, wem er zu welchem Anteil gehört (auch nicht im Grundbuch) - alao der Schuppen steht einfach im Garten von dem Flurstück wo auch das Wohngebäude drauf steht. Hätte ich den Schuppen dort überhaupt aufnehmen müssen? Nutzfläche habe ich 0qm eingetragen.
Mfg Michaela
ich habe eine Eigentumswohnung in Bayern. Diese ist auf einem Flurstück. Dazu kommt ein weiteres Flurstück, auf dem nur allgemeine Parkbuchten sind. Noch ein weiteres Flurstück ist der Hof bei den Garagen. Meine Garage besteht aus einem eigenen Flurstück. Somit ergeben sich mit und um die Eigentumswohnung 4 Flurstücke. Ich habe diese alle bei den Flurstücken mit aufgenommen... Hätten die drei (Parkbucht, Hof und Garage) als unbebaute Grundstücke gegolten?
Bei den Angaben um die Gebäude habe ich einmal die Wohnung genommen, einmal die Garage und eins als "Schuppen" der hat nicht ganz 30qm und ist nirgends definiert, wem er zu welchem Anteil gehört (auch nicht im Grundbuch) - alao der Schuppen steht einfach im Garten von dem Flurstück wo auch das Wohngebäude drauf steht. Hätte ich den Schuppen dort überhaupt aufnehmen müssen? Nutzfläche habe ich 0qm eingetragen.
Mfg Michaela
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