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Grundsteuer Landwirtschaft

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    Grundsteuer Landwirtschaft

    Hallo , ich wohne in Baden Württemberg und habe nun begonnen mit der Elster Grundsteuererklärung für Landwirtschaft.
    Wir sind eine Erbengemeinschaft, zu dritt und haben landwirtschaftliche Ländereien vom Vater vererbt bekommen.
    Nun habe ich EINEN Brief vom Finanzamt bekommen, mit dem Aktenzeichen und den Flurstücken, die wir haben.
    1.) Zwei Stück wuden vergessen ----- die füge ich einfach dazu ?
    2.) Wie ist es mit einem Flurstück, das als Bauplatz läuft (Gebäude und Freifläche) Ist momentan eine Wiese. .Was muss ich da angeben, bei der Nutzung? Landwirtschaftliche Nutzung ?
    Genau so haben wir einen Geräte Schuppen . Es stehen 10 Stück dort und einen gehört uns. Da weis ich auch nicht, welche Nutzung man hier angibt.
    3.) Was mache ich, wenn wir als Erbengemeinschaft beteiligt sind, mit je 1/6 der Fläche . (Die Mutter hat 50 % und wir 3 Geschwister haben von der anderen kälfte wieder je 1/3)
    Ich habe ja im Hauptvordruck angegeben, dass wir Besitzer sin zu je einem drittel - aber bei diesem einem Stück wären wir zu einem sechstel Besitzer
    Vielleicht hat jemand eine Antwort.
    Danke,


    #2
    Bei einer echten Erbengemeinschaft muss man die Erbquoten überhaupt nicht angeben, das ist ja eine Gesamthandsgemeinschaft.

    Fehlende Flurstücke muss man erfassen, das ist klar. Bebaubare Flächen gehören nicht wirklich zur Landwirtschaft.

    Wenn die Eigentumsverhältnisse unterschiedlich sind, d. h. wenn die Mutter nicht als Miterbin, sondern als originäre Eigentümerin

    beteiligt ist, wären das unterschiedliche Bewertungsobjekte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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