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Erbengemeinschaft alle Eigentümer aus dem Grundbuch verstorben RLP

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    Erbengemeinschaft alle Eigentümer aus dem Grundbuch verstorben RLP

    Hallo,

    ich habe hier die Grundsteuer für meinen Vater zu machen.

    Das Grundstück (Acker) gehört einer Erbengemeinschaft alle Eingetragenen Eigentümer im Grundbuch sind zum Teil seit 50 Jahren verstorben.

    Es sind drei Eigentümer genannte eine davon war meine Oma. Ihr Teil ging laut Erbschein an meine Mutter (auch verstorben). Von den zwei Anderen ist derzeit kein Erbe bekannt.
    Mit dem Tot meiner Mutter ist der dieser Teil an meinen Vater gefallen. Warum auch immer wurde damals keine Änderung im Grundbuchs vorgenommen.

    Laut Finanzamt bzw. dieses Forums soll ich die Namen der Eingetragenen Eigentümer eintragen mit Adresse Unbekannt, im Hinweistext soll ich dies kurz begründen (sind verstorben am besten mit Datum).

    Mach ich das mit allen drei Eingetragenen Eigentümern oder trage ich anstatt meiner Oma meinen Vater ein?

    Mit freundlichen Grüßen

    glor

    #2
    Mach ich das mit allen drei Eingetragenen Eigentümern oder trage ich anstatt meiner Oma meinen Vater ein?
    Wenn zweifelsfrei feststeht, dass er der Alleinerbe ist. kannst du das so machen. Da muss ihn aber deine Mutter auch zum Alleinerben bestimmt haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn ich es richtig sehe wurde im Wortlaut ein Berliner Testament erstellt alles geht an den jeweiligen Partner der noch lebt. Es gibt aber ein Nebensatz.
      "sind etwaige Pflichtteilberechtige Vorhanden bleibt deren Pflichtteil unberührt". Wir Kinder haben keinen Anspruch auf das Pflichtteil erhoben und wollen dies auch nicht.

      Kann ich also immer noch meinen Vater eintragen??

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        #4
        Kann ich also immer noch meinen Vater eintragen??
        Ja, er hat eure Mutter allein beerbt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank

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            #6
            Hinweis: eine Grundbuchberichtigung ist kostenfrei, wenn der Berichtigungsantrag beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgericht innenhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall eingeht. Bei Todesfällen, die länger als zwei Jahre zurückliegen, geben Sie bitte auch den Wert des Grundbesitzes/der Wohnung/des Erbbaurechts an (also den Kaufpreis, den sie derzeit bei einem Verkauf an Dritte erzielen könnten). Der Berichtigungsantrag ist vom Erben bzw. einem von mehreren Erben zu stellen. Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, kann auch dieser den Berichtigungsantrag stellen.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Bei uns werden die Erben vom Nachlassgericht auf die Zweijahresfrist für die kostenfreie Berichtigung ausdrücklich hingewiesen.

              Bei einem privatschriftlichen Testament benötigt man allerdings einen Erbschein. In Bayern stellt man den Antrag im gerichtlichen

              Nachlassverfahren, die geben den intern an das Grundbuchamt weiter.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Es sind drei Eigentümer genannte eine davon war meine Oma. Ihr Teil ging laut Erbschein an meine Mutter (auch verstorben).
                Ein Erbschein lag in einem Fall zumindst vor, also hätte da eine Berichtigung kostenfrei geantragt werden können.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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