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Wald-Teilfläche auf einem bebauten Grundstück

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    Wald-Teilfläche auf einem bebauten Grundstück

    Hallo,
    Es eilt ja mit der Grundsteuererklärung, habe aber noch folgendes Problem:
    Folgendes ist bei mir der Fall:

    Ich habe beim Finanzamt zwei Aktenzeichen:
    Eins für das Wohngrundstück
    Eins für "Stückländereien" (Land-und Forstwirtschaft)

    Auf dem Wohngrundstück ist ein Teil der Fläche Wald (Laubwald)
    Das steht in den Flurstücks-Daten, die man über die öffentliche Katasterkarte des Kreises abrufen kann.

    Wie muß das bei der Grundsteuererklärung angegeben werden?

    Ist folgendes richtig:
    Bei der Erklärung mit dem Aktenzeichen des Wohngrundstücks nur die eigentliche Wohnbaufläche angeben.
    Die Wald-Teilfläche auf dem Wohngrundstück in der Erklärung mit dem AZ der "Stückländereien" angeben.

    Ist das so richtig?

    Oder muß in der Erklärung mit AZ des Wohngrundstücks unbedingt die gesamte Fläche des Flurstücks angegeben werden?

    Wenn ich darin versuche, die beiden Teilflächen anzugeben (Wohnfläche, Wald) dann erscheinen Fehlermeldungen.

    Es würde mir sehr helfen, wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte.
    Be23

    #2
    Wenn ich darin versuche, die beiden Teilflächen anzugeben (Wohnfläche, Wald) dann erscheinen Fehlermeldungen.
    Es ist die amtliche Fläche anzugeben, die Wohnbaufläche muss dann über Zähler und Nenner von der Waldfläche abgegrenzt werden.

    In der Erklärung für die Landwirtschaft entfällt die Wohnbaufläche bei diesem Flurstück, da ist nur die Waldfläche als Nutzung zu erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Erklärung, Charlie24 . Das hilft mir.

      Also angenommen die amtliche Gesamtfläche des Wohn-Flurstücks sei 1000 m².
      die eigentliche Wohnbaufläche 600 m² ,
      die Teilfläche mit der Nutzung Wald 400 m² ,

      dann ist der Zähler der Wohnbaufläche 600 , und der Nenner 1000 .

      Wenn ich das so eingebe, dann kommt auch keine Fehlermeldung,
      ich hoffe ich habs jetzt richtig verstanden.
      Vielen Dank.
      MfG, Be23

      Kommentar


        #4
        dann ist der Zähler der Wohnbaufläche 600 , und der Nenner 1000 .
        Genauso ist das !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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