Hallo,
Es eilt ja mit der Grundsteuererklärung, habe aber noch folgendes Problem:
Folgendes ist bei mir der Fall:
Ich habe beim Finanzamt zwei Aktenzeichen:
Eins für das Wohngrundstück
Eins für "Stückländereien" (Land-und Forstwirtschaft)
Auf dem Wohngrundstück ist ein Teil der Fläche Wald (Laubwald)
Das steht in den Flurstücks-Daten, die man über die öffentliche Katasterkarte des Kreises abrufen kann.
Wie muß das bei der Grundsteuererklärung angegeben werden?
Ist folgendes richtig:
Bei der Erklärung mit dem Aktenzeichen des Wohngrundstücks nur die eigentliche Wohnbaufläche angeben.
Die Wald-Teilfläche auf dem Wohngrundstück in der Erklärung mit dem AZ der "Stückländereien" angeben.
Ist das so richtig?
Oder muß in der Erklärung mit AZ des Wohngrundstücks unbedingt die gesamte Fläche des Flurstücks angegeben werden?
Wenn ich darin versuche, die beiden Teilflächen anzugeben (Wohnfläche, Wald) dann erscheinen Fehlermeldungen.
Es würde mir sehr helfen, wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte.
Be23
Es eilt ja mit der Grundsteuererklärung, habe aber noch folgendes Problem:
Folgendes ist bei mir der Fall:
Ich habe beim Finanzamt zwei Aktenzeichen:
Eins für das Wohngrundstück
Eins für "Stückländereien" (Land-und Forstwirtschaft)
Auf dem Wohngrundstück ist ein Teil der Fläche Wald (Laubwald)
Das steht in den Flurstücks-Daten, die man über die öffentliche Katasterkarte des Kreises abrufen kann.
Wie muß das bei der Grundsteuererklärung angegeben werden?
Ist folgendes richtig:
Bei der Erklärung mit dem Aktenzeichen des Wohngrundstücks nur die eigentliche Wohnbaufläche angeben.
Die Wald-Teilfläche auf dem Wohngrundstück in der Erklärung mit dem AZ der "Stückländereien" angeben.
Ist das so richtig?
Oder muß in der Erklärung mit AZ des Wohngrundstücks unbedingt die gesamte Fläche des Flurstücks angegeben werden?
Wenn ich darin versuche, die beiden Teilflächen anzugeben (Wohnfläche, Wald) dann erscheinen Fehlermeldungen.
Es würde mir sehr helfen, wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte.
Be23
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