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Grundsteuer BW - Grundstücksflächen für Grundsteuer A und B aufteilen

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    Grundsteuer BW - Grundstücksflächen für Grundsteuer A und B aufteilen

    Hallo,
    meine Schwiegereltern haben ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen im Außenbereich mit einem Flurstück, bei dem zwei Aktenzeichen vergeben sind:
    1x Grundsteuer B fürs Grundvermögen
    1x Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft.

    Im Internet gibt es ein schönes Beispiel wie man den Wohnteil mit Hilfe des Geoportals abgrenzt. Und ich hoffe auch, dass ich damit klar komme.
    Allerdings erscheinen mir die Zahlen im Geoportal zur "Summe bodengeschätzte Fläche" in Relation zur gesamten Grundstücksfläche zu niedrig angesetzt.
    Ich vermute mal, dass ein Großteil der Grundstücksfläche dann ins Grundvermögen einfließen soll, also somit in Grundsteuer B.
    Meine Frage dazu: Kann ich auch eigenständige Werte und Summen eintragen oder muss ich mich an die Einträge im Geoportal halten?
    Vor allem passen dann noch die Ertragsmesszahlen dazu, wenn ich zum Beipiel angebe, dass die Streuwiese flächenmäßig größer ausfällt?
    Ist es dann sinnvoll oder sogar notwendig, bei der Abgabe der Erklärung die gemessenen Werte im Anhang "dokumentiert" abzugeben?
    Vielen Dank vorab

    #2
    https://forum.elster.de/anwenderforu...805#post398805
    Ich habe mal eine Antwort aus einem anderen Thread dieses Forums verlinkt. Vielleicht ist das eine Hilfe für dich, die richtige Abgrenzung zu treffen. Auf die Angaben im Geoportal würde mich wohl auch nicht blind verlassen. Schließlich müssen die Angaben zum 01.01.2023 stimmen und nicht von früher mal.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #3
      Vielleicht ist das eine Hilfe für dich, die richtige Abgrenzung zu treffen.
      Eine ehemalige Hofstelle wird er in BW nicht bei der Landwirtschaft erklären dürfen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo zusammen,
        vielen Dank für Eure Beiträge.
        Ich habe leider ein ähnliche Vermutung wie Charlie.
        Wie gesagt gibt es zwei Aktenzeichen für dieselbe Flurnummer und auch das Geoportal BW weißt mir eine Streuwiese und eine Holzung aus.
        Naja, ich hab noch weiter recherchiert und nichts herausgefunden. Daher hab ich mich nun entschlossen, einen Steuerberater zu konsultieren, es ist einfach zu tricky.
        Viele Grüße

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          #5
          Ich habe leider ein ähnliche Vermutung wie Charlie.
          Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.

          https://www.landesrecht-bw.de/jporta...ey=#focuspoint
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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