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Grundsteuer NRW Scheune

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    Grundsteuer NRW Scheune

    Hallöchen,

    ich habe an einem Einfamilienhaus eine Scheune als Nebengebäude mit einer Nutzfläche größer als 30m².
    Der landwirtschaftliche Betrieb existiert nicht mehr.


    In der GW2 für Rheinland-Pfalz, Abschnitt "3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen" heißt es:
    "Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein."

    Es sind allerdings nur Eingabefelder für für die Wohnfläche vorhanden.

    Wann trage ich Nutzflächen in einen Antrag für RLP ein?
    Trage ich nun die Wohnfläche des Einfamilienhäuses und die Nutzfläche des Nebengebäudes in das Eingabefeld ein?
    Ist das richtig?

    Dies verzerrt die Wohnfläche eines Einfamilienhäuses erheblich.

    Bin für ein Info dankbar

    Bodo
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 28.01.2023, 15:13. Grund: Titel geändert (war 'Beli')

    #2
    Wann trage ich Nutzflächen in einen Antrag für RLP ein?
    Nur wenn die Scheune für eigene oder fremde betriebliche Zwecke genutzt wird, ist das Nutzfläche, sonst sind die Flächen

    Abstell- oder Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, die nicht erklärt werden müssen. Nur bei Nutzung als PKW-Garage

    wäre die Anzahl der Stellplätze anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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