Hallöchen,
ich habe an einem Einfamilienhaus eine Scheune als Nebengebäude mit einer Nutzfläche größer als 30m².
Der landwirtschaftliche Betrieb existiert nicht mehr.
In der GW2 für Rheinland-Pfalz, Abschnitt "3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen" heißt es:
"Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein."
Es sind allerdings nur Eingabefelder für für die Wohnfläche vorhanden.
Wann trage ich Nutzflächen in einen Antrag für RLP ein?
Trage ich nun die Wohnfläche des Einfamilienhäuses und die Nutzfläche des Nebengebäudes in das Eingabefeld ein?
Ist das richtig?
Dies verzerrt die Wohnfläche eines Einfamilienhäuses erheblich.
Bin für ein Info dankbar
Bodo
ich habe an einem Einfamilienhaus eine Scheune als Nebengebäude mit einer Nutzfläche größer als 30m².
Der landwirtschaftliche Betrieb existiert nicht mehr.
In der GW2 für Rheinland-Pfalz, Abschnitt "3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen" heißt es:
"Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein."
Es sind allerdings nur Eingabefelder für für die Wohnfläche vorhanden.
Wann trage ich Nutzflächen in einen Antrag für RLP ein?
Trage ich nun die Wohnfläche des Einfamilienhäuses und die Nutzfläche des Nebengebäudes in das Eingabefeld ein?
Ist das richtig?
Dies verzerrt die Wohnfläche eines Einfamilienhäuses erheblich.
Bin für ein Info dankbar
Bodo
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