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Anlage Kind - 5 Beiträge zu Krankenversicherungen des Kindes

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    Anlage Kind - 5 Beiträge zu Krankenversicherungen des Kindes

    Hallo Forum,
    ich hänge gerade an der Anlage Kind 5 Beiträge zu Krankenversicherungen des Kindes fest.
    Meine beiden Kindern (5 und 7 Jahre) sind ja in der Familienversicherung mit abgesichert.
    Welchen Wert muss ich dann bei 31 und 32 eingeben ?. Meine Beiträge der Pflege und Krankenversicherung ?

    Grüße
    Thorsten

    #2
    Meine beiden Kindern (5 und 7 Jahre) sind ja in der Familienversicherung mit abgesichert.
    Welchen Wert muss ich dann bei 31 und 32 eingeben ?. Meine Beiträge der Pflege und Krankenversicherung ?
    Nichts ! Deine Beiträge gibst du ja bereits in der Anlage Vorsorgeaufwand an, doppelt darf man die nicht geltend machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,
      das wäre nur in dem Fall einer privaten KV und PV, da ist es üblich das jede Person einen eigenen Vertrasg hat und dasnn trägt man die auf das Kind entfallenden Beträge dort ein.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Deine eigenen Beiträge hast Du ja schon in der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt. Und Deine Formulierung zur Familienversicherung würde im Beamtendeutsch heißen, dass Deine Kinder bei Dir beitragsfrei mitversichert sind. Das sagt eigentlich Alles, nämlich, dass die Kinder selbst gar keinen Beitrag hatten, ergo auch Nirgends ein Betrag > 0 eingetragen werden kann.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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