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    Grundsteuer Bayern

    Hallo zusammen,
    ich verzweifel gerade an der Eingabe meines Tiefgaragenstellplatzes.
    Es handelt sich hierbei um einen einzelnen Tiefgaragenstellplatz in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses (mehr als 50 Meter von der Wohnung entfernt).
    Laut Kaufvertrag besitze ich 1/50-Anteil an einem 118/1000 Mieteigentumsanteil an dem Grundstück.
    Ich habe keine Ahnung wie ich das in die Anlage Grundstück (BayGrSt 2) eingeben soll. Hier kann ich ja nur einma Zähler und Nenner eingeben. Und wenn ich im Hauptvordruck im Eigentumsverhältnis nicht Alleineigentum, sondern Bruchteilsgemeinschaft eingeben, müsste ich scheinbar alle 50 Besitzer mit eingeben, was mir auch unlogisch erscheint.

    Hat hier jemand einen Tip, wie dies einzugeben ist ?

    #2
    Hier kann ich ja nur einmal Zähler und Nenner eingeben.
    Du musst das doch nur herunterrechnen. Wie groß ist denn das Flurstück um das es geht und welcher Nenner wird bei der Wohnung verwendet ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: In deinem Fall ist es ja ganz einfach. 118 / 50 = 2,36. Das ist dein Zähler für den TG-Anteil, der Nenner bleibt 1000.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        Wie gesagt, es ist keine Wohnung im Spiel, die ist ganz woanders.

        So einfach ist das ?
        Vielen vielen Dank du rettest mich.

        Ich nehme an die errechnete Fläche gebe ich dann als Nutzfläche im Teil Gebäude / Gebäudeteil an oder ?
        Zuletzt geändert von StefanH; 28.01.2023, 18:44.

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          #5
          Wie gesagt, es ist keine Wohnung im Spiel, die ist ganz woanders.
          50 m Entfernung ist aber durchaus noch in der Nähe der Wohnung.

          So einfach ist das ?
          In deinem konkreten Fall ja !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            50 m Entfernung ist aber durchaus noch in der Nähe der Wohnung.

            War vermutlich etwas unglücklich formuliert. Der Stellplatz ist mehrere Kilometer von der Wohnung entfernt und ist komplett separat und hat nichts mit der Wohnung zu tun (die ist zudem eh nicht mein Besitz, mir gehört nur der Stellplatz).

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              #7
              Der Stellplatz ist mehrere Kilometer von der Wohnung entfernt und ist komplett separat und hat nichts mit der Wohnung zu tun (die ist zudem eh nicht mein Besitz, mir gehört nur der Stellplatz).
              Dann muss auch die Nutzfläche erklärt werden, da gelten die 50 m² Freibetrag dann nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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