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2 Häuser ein Grundstück 2 Aktenzeichen

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    2 Häuser ein Grundstück 2 Aktenzeichen

    Eine für mich einfache Frage wozu ich leider noch egal wo keine Antwort gefunden habe, und auf der Hotline komme ich nie durch:
    Ich bin Alleineigentümer, in Bayern, habe ein Grundstück auf das ich ein Haus gebaut habe, nebenan steht das Elternhaus, zudem noch einige Nebengebäude, in einem Altort, also ist so etwas auch nirgends in den Erklär-Videos zu finden.
    wenn das nur ein Aktenzeichen wäre, wäre das bestimmt auch einfach für einen Unbürokraten wie mich, aber es gibt 2 Aktenzeichen, eins für mein Haus mit Grundstück und eins nur für’s Elternhaus.

    Wenn ich nun auf Elster mit dem Elternhaus anfangen möchte soll ich ja auch eine Grundstücksfläche eingeben.
    Angenommen das ganze Grundstück inkl. dieser 2 Häuser hat 1500qm und das Elternhaus 150qm, soll ich diese dann einfach abziehen und bei mir 1350qm eingeben und beim anderen 150qm?

    #2
    Angenommen das ganze Grundstück inkl. dieser 2 Häuser hat 1500qm und das Elternhaus 150qm, soll ich diese dann einfach abziehen und bei mir 1350qm eingeben und beim anderen 150qm?
    Die Aufteilung des Flurstücks muss über Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück erfolgen, abziehen darf man bei der Fläche nichts.

    Normalerweise teilt man nach den überbauten Flächen und dem Umgriff der jeweiligen Wohngebäude auf und verwendet die Gesamtfläche als Nenner.

    Man kann auch jeder Einheit die Hälfte zuweisen, also Zähler 1 und Nenner 2. Unterm Strich kommt immer das Gleiche heraus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bei mir wäre das Zeile 5.
      Das heißt ich müsste 2x die Gesamtfläche von 1500qm eingeben, auch den Zähler 2x(natürlich pro Aktenzeichen) aber wie Teile ich das dann beim Nenner auf?
      Nehmen wir doch mal mein genanntes Beispiel an…

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        #4
        Bei mir wäre das Zeile 5.
        In Zeile 5 ist die Flurstücksnummer anzugeben, die amtliche Fläche wird in Bayern in Zeile 4 erfasst.

        Zähler und Nenner sind in Zeile 6 - Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil einzutragen. Ich habe dir doch bereits Varianten vorgeschlagen.

        Jeweils 1 und 2 in jeder Erklärung oder 600 und 1500 in einer und dann 900 und 1500 in der anderen. Zu jedem der Häuser gehört regelmäßig ein

        bestimmter Umgriff wie Garten, Terrasse, Eingangsbereich, zugehörige Garagenflächen usw.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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