Grundsteuererklärung: Sondernutzungsrechte an Dachterrasse

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  • TMS
    Neuer Benutzer
    • 28.01.2023
    • 2

    #1

    Grundsteuererklärung: Sondernutzungsrechte an Dachterrasse

    Hallo,
    Laut Grundbuch sind unserer Wohnung Sondernutzungsrechte am Kellerraum und an Dachterrasse zugeordnet. Müssen wir die Fläche der Dachterrasse in diesem Fall bei Grundsteuererklärung zu 25% berücksichtigt? Oder gar nicht berücksichtigen? weil es Sondernutzungsrecht ist.
    Danke!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Müssen wir die Fläche der Dachterrasse in diesem Fall bei Grundsteuererklärung zu 25% berücksichtigt?
    Der Wortlaut der Wohnflächenverordnung spricht eindeutig dafür:

    Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von

    2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,

    wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • TMS
      Neuer Benutzer
      • 28.01.2023
      • 2

      #3
      Danke Charlie24,

      Die Gegenstände und Flächen, an denen ein Sondernutzungsrecht begründet wurde, bleiben jedoch weiterhin Teil des Gemeinschaftseigentums der WEG.

      Doch bei der Angabe der Wohnfläche berücksichtigt?

      MfG

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Doch bei der Angabe der Wohnfläche berücksichtigt?
        Mit dem Sondernutzungsrecht wurde der Dachgarten ausschließlich einer bestimmten Wohnung zugeordnet, auch das ist eine dingliche Zuordnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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