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Grundsteuererklärung - zwei unterschiedliche Grundstücke in einem Aktenzeichen

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    Grundsteuererklärung - zwei unterschiedliche Grundstücke in einem Aktenzeichen

    Hallo zusammen,

    wir haben zwei Grundstücke, die auf einem Aktenzeichen (Im Anschreiben zur Grundsteuerreform) aufgeführt sind. Ein Grundstück ist 2449 qm groß das andere 5qm.
    Das große Grundstück ist ein gemischt genutztes Grundstück, da hier ein Wohnhaus mit Gaststätte drauf steht.

    Das 5qm Grundstück ist eigentlich nur der "Freiraum" Zwischen Gebäude und Bürgersteig, demnach befindet sich hier kein Gebäude drauf.
    So wie ich das aber nun verstehe, gelten die Angaben bei Elster für beide Grundstücke gleich.
    Natürlich zahlt man bei dem 5qm Grundstück bei der (Sachwert Variant aufgrund der gemischten Nutzen) mehr Steuern, als wenn ich es als unbebautes Grundstück aufführen könnte.
    Was ja auch richtig wäre.....

    Kann mir hierzu jemand was sagen? Kann man das separat aufführen, oder muss man damit leben und zahlen?

    Besten Dank für eure Unterstützung.
    Robert

    #2
    Kann man das separat aufführen, oder muss man damit leben und zahlen?
    Dieses Miniflurstück gehört zur gleichen wirtschaftlichen Einheit, es muss beim bebauten Grundstück mit erfasst werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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