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Grundsteuer Bayern: Fläche Nebengebäude

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    Grundsteuer Bayern: Fläche Nebengebäude

    Hallo zusammen,

    ich besitze eine Scheune bzw. ein Nebengebäude in Bayern.
    Ich bin leider sehr unsicher welche Flächen von dieser Scheune als Nutzfläche anzugeben sind.

    Das Nebengebäude besteht aus 4 Teilen:
    - Werkstatt
    - Brennholzlager
    - überdachter Freisitz als Terasse genutzt (1 Seite offen)
    - ein überdachter Anbau der als Traktorunterstellplatz verwendet wird (1 Seite offen)


    Das ich die Werkstatt angeben muss ist mir noch klar (abzüglich der 30m²). Ich denke auch das ich das Brennholzlager nicht angeben muss.
    Bei dem überdachten Freisitz und dem überdachten Anbau der als Traktorunsterstellplatz genutzt wird bin ich aber nicht sicher.
    Der Freisitz ist meiner Meinung nach ja keine Nutzfläche sondern eigentlich Wohnfläche.
    Ein Traktorunterstellplatz ist ja evtl. so ähnlich zu handhaben wie ein Carport.
    Noch dazu sind sowohl der Freisitz wie auch der Traktorunterstellplatz auf einer Seite offen.

    Welche Teile der Scheune zählen als Nutzfläche bzw. muss ich bei der Grundsteuer angeben?

    Vielen Dank im Voraus
    Gruß Daniel

    #2
    Das ich die Werkstatt angeben muss ist mir noch klar (abzüglich der 30m²). Ich denke auch das ich das Brennholzlager nicht angeben muss.
    Ich habe immer alle Gebäude/-teile angegeben und zwar so: Werkstatt 36 m² - Nutzfläche 6 m²; Brennholzlager 20 m² - Nutzfläche 0 m²

    Der Freisitz ist meiner Meinung nach ja keine Nutzfläche sondern eigentlich Wohnfläche.
    Ist der Freisitz denn überhaupt eine Terrasse ? Es muss einen direkten Zugang vom Wohnhaus aus geben, also eine Terrassentür.

    Beim Unterstellplatz für den Traktor kann ich dir keine rechtssichere Antwort geben. Zur Wohnnutzung gehört das jedenfalls nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,

      danke für die Antwort.

      Nein der Freisitz ist keine Terasse im eigentlichen Sinn, da die Scheune und damit der Freisitz 10m vom Wohnhaus entfernt sind und es gibt auch keine Terassentür.
      Der Freisitz steht auf dem selbem Grundfest wie die Scheune, aber die Holzwände der restlichen Scheune grenzen den Freisitz ab.
      Es besteht auch kein Durchgang zum Rest der Scheune.
      Dieser Freisitz wird im Sommer zum zusammensitzen und Bier trinken genutzt.
      Ist dieser Freisitz anzugeben?

      Sehe ich das richtig, du würdest ein Nebengebäude nicht als ganzes angeben, sondern nach Funktionen unterteilt auch wenn es ein Gebäude ist?

      - Werkstatt 36m² - Nutzfläche => 6m²
      - Gartengeräte => 20m²
      - Brennholzlager 20m² - Nutzfläche => 0m²

      statt
      Nebengebäude : 26m²

      Danke und Gruß
      Daniel

      Kommentar


        #4
        Ist dieser Freisitz anzugeben?
        Nein, der ist m. E. weder Wohn- noch Nutzfläche.

        Sehe ich das richtig, du würdest ein Nebengebäude nicht als ganzes angeben, sondern nach Funktionen unterteilt auch wenn es ein Gebäude ist?
        Ich habe bei unterschiedlichen Nutzungen Gebäudeteile erklärt. Das ist transparenter, wie man am Beispiel des Brennholzlagers doch auch sehen kann.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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