Hallo zusammen,
ich besitze eine Scheune bzw. ein Nebengebäude in Bayern.
Ich bin leider sehr unsicher welche Flächen von dieser Scheune als Nutzfläche anzugeben sind.
Das Nebengebäude besteht aus 4 Teilen:
- Werkstatt
- Brennholzlager
- überdachter Freisitz als Terasse genutzt (1 Seite offen)
- ein überdachter Anbau der als Traktorunterstellplatz verwendet wird (1 Seite offen)
Das ich die Werkstatt angeben muss ist mir noch klar (abzüglich der 30m²). Ich denke auch das ich das Brennholzlager nicht angeben muss.
Bei dem überdachten Freisitz und dem überdachten Anbau der als Traktorunsterstellplatz genutzt wird bin ich aber nicht sicher.
Der Freisitz ist meiner Meinung nach ja keine Nutzfläche sondern eigentlich Wohnfläche.
Ein Traktorunterstellplatz ist ja evtl. so ähnlich zu handhaben wie ein Carport.
Noch dazu sind sowohl der Freisitz wie auch der Traktorunterstellplatz auf einer Seite offen.
Welche Teile der Scheune zählen als Nutzfläche bzw. muss ich bei der Grundsteuer angeben?
Vielen Dank im Voraus
Gruß Daniel
ich besitze eine Scheune bzw. ein Nebengebäude in Bayern.
Ich bin leider sehr unsicher welche Flächen von dieser Scheune als Nutzfläche anzugeben sind.
Das Nebengebäude besteht aus 4 Teilen:
- Werkstatt
- Brennholzlager
- überdachter Freisitz als Terasse genutzt (1 Seite offen)
- ein überdachter Anbau der als Traktorunterstellplatz verwendet wird (1 Seite offen)
Das ich die Werkstatt angeben muss ist mir noch klar (abzüglich der 30m²). Ich denke auch das ich das Brennholzlager nicht angeben muss.
Bei dem überdachten Freisitz und dem überdachten Anbau der als Traktorunsterstellplatz genutzt wird bin ich aber nicht sicher.
Der Freisitz ist meiner Meinung nach ja keine Nutzfläche sondern eigentlich Wohnfläche.
Ein Traktorunterstellplatz ist ja evtl. so ähnlich zu handhaben wie ein Carport.
Noch dazu sind sowohl der Freisitz wie auch der Traktorunterstellplatz auf einer Seite offen.
Welche Teile der Scheune zählen als Nutzfläche bzw. muss ich bei der Grundsteuer angeben?
Vielen Dank im Voraus
Gruß Daniel
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