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Grundsteuer Bayern 30m² Freifläche für Nebengebäude mehrfach anwenden?

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    Grundsteuer Bayern 30m² Freifläche für Nebengebäude mehrfach anwenden?

    Hallo!
    Werden die 30m² für Nebengebäude nur einmal insgesamt angewendet, oder für JEDES einzelne Nebengebäude?
    Also kann ich von jedem Nebengebäude 30m² abziehen, oder nur insgesamt?


    #2
    Also kann ich von jedem Nebengebäude 30m² abziehen, oder nur insgesamt?
    Nur insgesamt ! Siehe Art 2 Abs. 3 BayGrStG: https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank! Echt super, wie du hier allen hilfst.

      Dann werde ich morgen meine Erklärung, welche meiner Meinung nach grundlegend falsch ist (Stillgelegte Gebäude der Landwirtschaft, die laut www.finanzamt.bayern.de noch in Grundsteuer A gehören sind als Nutzfläche in Grundsteuer B angegeben, da ich kein Aktenzeichen für A bekomme) abschicken.
      Ich hoffe, man liest dort die zusätzlichen Angaben im Freitext durch und beachtet diese (Dort habe ich hingewiesen auf Baufälligkeit und eigentliche Zugehörigkeit zu Grundsteuer A... eine Angabe mit 0qm wegen Baufälligkeit traue ich mich nicht so recht, da das ja jeder anders auslegen kann)

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        #4
        ... eine Angabe mit 0qm wegen Baufälligkeit traue ich mich nicht so recht, da das ja jeder anders auslegen kann)
        Man kann die tatsächlichen m² doch im Textfeld links dazuschreiben, dann hat man nichts unterschlagen. Ich habe das bei allen

        Gebäudeteilen, die ich mit 0 m² oder nur mit den über dem Freibetrag liegenden m² erklärt habe, so gemacht. Die Angaben wurden

        auch so in die schriftlichen Bescheide übernommen. Siehe Screenshots: https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das ist eine gute Idee. Mal schauen, was dabei dann rauskommt.

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