Hallo, ich hätte nicht gedacht, dass es so kompliziert ist. Aber ich benötige etwas Unterstützung bei der Grundsteuerreform.
Ausgangslage: Doppelhaus auf einem Flustück in Hamburg. Im Grundbuch als WEG eingetragen. Die eine Wohnung gehört mir, die andere
meinem Vater. Jeder ist alleiniger Eigentümer und wir beide wohnen in den Wohnungen.
Grundstücksgröße gesamt: 2000m²
Sondereigentum und Sondernutzungsrecht am Miteigentumsanteil der Wohnung 1: 800m² (800m² gesamt für Wohnung und Sondernutzungsrecht der Grundstücksfläche wie z.B. Auffahrt 1)
Sondereigentum und Sondernutzungsrecht am Miteigentumsanteil der Wohnung 2: 500m² (500m² gesamt für Wohnung und Sondernutzungsrecht der Grundstücksfläche wie z.B. Auffahrt 2)
Gemeinschaftsfläche: 700m² (Garten)
Miteigentumsanteil von Wohnung 1 ist laut Grundbuchblatt 650,70/1000
Miteigentumsanteil von Wohnung 2 ist laut Grundbuchblatt 349,30/1000
Nun zu meinen Fragen.
1. Ist es richtig, dass sich das Bruchteilsgemeinschaft nennt?
2. Mein Vater und ich füllen jeweils selber den Hauptvordruck und die Anlage Grundstück aus?
3. Zum Hauptvordruck:
Ist jeder alleiniger Eigentümer des Grundstücks oder wird durch die Gemeinschaftsfläche jeder Miteigentümer bei dem anderen? Also ändert sich
durch die Gemeinschaftsfläche etwas an dem Anteil der wirtschafltichen Einheit (650,70/1000 und 349,30/1000)?
Danke und Gruß aus Hamburg.
Peter
Ausgangslage: Doppelhaus auf einem Flustück in Hamburg. Im Grundbuch als WEG eingetragen. Die eine Wohnung gehört mir, die andere
meinem Vater. Jeder ist alleiniger Eigentümer und wir beide wohnen in den Wohnungen.
Grundstücksgröße gesamt: 2000m²
Sondereigentum und Sondernutzungsrecht am Miteigentumsanteil der Wohnung 1: 800m² (800m² gesamt für Wohnung und Sondernutzungsrecht der Grundstücksfläche wie z.B. Auffahrt 1)
Sondereigentum und Sondernutzungsrecht am Miteigentumsanteil der Wohnung 2: 500m² (500m² gesamt für Wohnung und Sondernutzungsrecht der Grundstücksfläche wie z.B. Auffahrt 2)
Gemeinschaftsfläche: 700m² (Garten)
Miteigentumsanteil von Wohnung 1 ist laut Grundbuchblatt 650,70/1000
Miteigentumsanteil von Wohnung 2 ist laut Grundbuchblatt 349,30/1000
Nun zu meinen Fragen.
1. Ist es richtig, dass sich das Bruchteilsgemeinschaft nennt?
2. Mein Vater und ich füllen jeweils selber den Hauptvordruck und die Anlage Grundstück aus?
3. Zum Hauptvordruck:
Ist jeder alleiniger Eigentümer des Grundstücks oder wird durch die Gemeinschaftsfläche jeder Miteigentümer bei dem anderen? Also ändert sich
durch die Gemeinschaftsfläche etwas an dem Anteil der wirtschafltichen Einheit (650,70/1000 und 349,30/1000)?
Danke und Gruß aus Hamburg.
Peter
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