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    Gemeinschaftsfläche bei WEG

    Hallo, ich hätte nicht gedacht, dass es so kompliziert ist. Aber ich benötige etwas Unterstützung bei der Grundsteuerreform.

    Ausgangslage: Doppelhaus auf einem Flustück in Hamburg. Im Grundbuch als WEG eingetragen. Die eine Wohnung gehört mir, die andere
    meinem Vater. Jeder ist alleiniger Eigentümer und wir beide wohnen in den Wohnungen.

    Grundstücksgröße gesamt: 2000m²
    Sondereigentum und Sondernutzungsrecht am Miteigentumsanteil der Wohnung 1: 800m² (800m² gesamt für Wohnung und Sondernutzungsrecht der Grundstücksfläche wie z.B. Auffahrt 1)
    Sondereigentum und Sondernutzungsrecht am Miteigentumsanteil der Wohnung 2: 500m² (500m² gesamt für Wohnung und Sondernutzungsrecht der Grundstücksfläche wie z.B. Auffahrt 2)
    Gemeinschaftsfläche: 700m² (Garten)

    Miteigentumsanteil von Wohnung 1 ist laut Grundbuchblatt 650,70/1000
    Miteigentumsanteil von Wohnung 2 ist laut Grundbuchblatt 349,30/1000

    Nun zu meinen Fragen.

    1. Ist es richtig, dass sich das Bruchteilsgemeinschaft nennt?
    2. Mein Vater und ich füllen jeweils selber den Hauptvordruck und die Anlage Grundstück aus?
    3. Zum Hauptvordruck:
    Ist jeder alleiniger Eigentümer des Grundstücks oder wird durch die Gemeinschaftsfläche jeder Miteigentümer bei dem anderen? Also ändert sich
    durch die Gemeinschaftsfläche etwas an dem Anteil der wirtschafltichen Einheit (650,70/1000 und 349,30/1000)?

    Danke und Gruß aus Hamburg.
    Peter
    Zuletzt geändert von Peter50384; 29.01.2023, 10:33.

    #2
    Meiner Meinung nach widersprechen sich Deine Fragen mit den Nummern 1 und 3. Ich verstehe die Beschreibung so, dass jeder von Euch Alleineigentümer seiner Wohnung ist.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Meiner Meinung nach widersprechen sich Deine Fragen mit den Nummern 1 und 3. Ich verstehe die Beschreibung so, dass jeder von Euch Alleineigentümer seiner Wohnung ist.
      Genau. Jeder ist Alleineigentümer seiner Wohnung. Wir sind aber als WEG eingetragen.
      Jeder Miteigentumsanteil hat ein Sondernutzungsrecht mit einem Teil der Grundstücksfläche. Ich habe das oben nochmal genauer spezifiziert
      Zuletzt geändert von Peter50384; 29.01.2023, 10:34.

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        #4
        Jede Doppelhaushälfte ist eine eigene wirtschaftliche Einheit und auch so zu erklären. Die Miteigentumsanteile der wirtschaftlichen Einheit

        am Flurstück sind in der Anlage Grundstück anzugeben, Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum spielen keine Rolle.

        Jeder ist Alleineigentümer seiner wirtschaftlichen Einheit, es sei denn es würde Ehegatten gemeinsam gehören.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Jede Doppelhaushälfte ist eine eigene wirtschaftliche Einheit und auch so zu erklären. Die Miteigentumsanteile der wirtschaftlichen Einheit

          am Flurstück sind in der Anlage Grundstück anzugeben, Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum spielen keine Rolle.

          Jeder ist Alleineigentümer seiner wirtschaftlichen Einheit, es sei denn es würde Ehegatten gemeinsam gehören.
          Danke für die Antwort. Dann ist 2 und 3 geklärt.

          Wie ist das denn mit 1.) Ist das richtig, dass wir eine Bruchteilsgemeinschaft sind?

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            #6
            Wie ist das denn mit 1.) Ist das richtig, dass wir eine Bruchteilsgemeinschaft sind?
            Ihr seid bezogen auf die wirtschaftliche Einheit jeweils Alleineigentümer, das habe ich doch geschrieben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ihr seid bezogen auf die wirtschaftliche Einheit jeweils Alleineigentümer, das habe ich doch geschrieben.
              Okay.
              Ich bin/war wegen der Gemeinschaftsfläche irritiert, wie die Bruchteilsgemeinschaft in der Anleitung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts Hauptvordruck (HmbGrSt 1) erklärt wird:
              Das Grundstück oder der Betrieb der Land-und Forstwirtschaft gehört mehreren Personen. Sie haben Miteigentum nach Bruchteilen. Über den eigenen Anteilkannjeder Miteigentümer frei verfügen, das heißt der Anteil kann verkauft, belastet oder vererbt werden
              Aber nun ist alles klar. Vielen Dank für deine Unterstützung.

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                #8
                Das Grundstück oder der Betrieb der Land-und Forstwirtschaft gehört mehreren Personen.
                Mit Grundstück ist immer nur die wirtschaftliche Einheit gemeint, das verwirrt viele Steuerpflichtige.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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