Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wohnungseigentum mit Ladenflächen als Nutzflächen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wohnungseigentum mit Ladenflächen als Nutzflächen

    Hallo Zusammen, wie einige bin ich momentan noch an der Grundsteuer dran und habe eine Frage. Vielleicht kann und will jemand helfen.

    - 1 Bescheid mit 1 Aktenzeichen erhalten. Im Besitz von 1 Wohnung.
    - Wohngebäude mit 16 Eigentümern von 16 Wohnung zzgl. Keller und Stellplätzen und
    - 1 Gemeinschaftsraum (Eigentum der Eigentümergemeinschaft)
    - 1 Ladengeschäft (Eigentum der Eigentümergemeinschaft)

    Ich sehe es jetzt so, dass ich als Eigentümer einer Wohnung und Teileigentümer des Gemeinschaftsraumes und Ladengeschäftes die Grunsteuer machen muss.
    Hierzu habe ich nun im GW2 als Grundstücksart Wohnungseigentum angegeben.
    Bei den Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen unter Punkt 5.3 kommt es nun zu Unklarheiten.
    Dort steht "Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein."
    Als Nutzfläche wird unter der Info nun ja auch Verkaufsläden aufgeführt.

    Also verstehe ich es richtig, dass ich jetzt die m² Angaben vom Gemeinschaftsraum und Ladengeschäft durch die 16 Eigentümer teilen muss und zu der Wohnfläche meiner Wohnung hinzuaddieren muss? (Anschließend dann natürlich noch mit der Gesamtfläche des Grundstücks und dem Miteigentumsanteil verwursten)
    Oder ist das alles falsch und es handelt sich um eine andere Grundstücksart?
    Ich habe hier im Forum auch gefunden, dass es sich um einmal Wohnungseigentum und einmal Teileigentum handeln kann aber dann hätte ich 2 Aktenzeichen erhalten müssen?

    Vielleicht wird jemand schlau aus meinem Geschriebenen und kann mir helfen. Ich würde mich sehr freuen.

    #2
    Meiner Meinung nach muss die Eigentümergemeinschaft für das Ladengeschäft eine eigene Erklärung abgeben,

    ich würde da bei der Hausverwaltung nachfragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie vielen Dank für deine Einschätzung.
      Werde mich morgen mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen. Vielleicht wurde die Grundsteuer für das Ladenlokal auch durch die Verwaltung gemacht? Mal nachhorchen.
      Schönen Sonntag noch und danke nochmal.

      Kommentar

      Lädt...
      X