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Grundsteuer BW Anlage GW2 Feld 7. Ehegatten mit Anteil je 50%

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    Grundsteuer BW Anlage GW2 Feld 7. Ehegatten mit Anteil je 50%

    Hallo zusammen,
    kann mir jemand sagen, was bei " Zusätzliche Angabe bei Wohnungs- / Teileigentum" eingetragen wird, wann das Haus Ehepartnern zu je 50% gehört ?
    Vielen Dank

    #2
    Nichts! Ihr seid doch beide als Eigentümer eingetragen, aber das Wohngebäude ist doch nicht in Wohneigentum eingeteilt, oder?
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Da ist doch nur bei Wohnungseigentum ein Datum einzutragen, zumeist passt 01.01.2022 !.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für die Infos. Nur bin ich nun leider etwas unsicher: Es ist eine Doppelhaushälfte. Wir sind beide als Eigentümer zu 50% eingetragen.
        Muss ich dann in Anlage GW2 Feld 7 ein Datum eingeben oder nicht.
        Die gleiche Frage hätte ich auch bei GW1 Frage 11: Muss ich hier in meinem Fall bei Zähler/ Nenner 1:1 oder 1:2 eintragen.

        Vielen Dank für Eure Unterstützung

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          #5
          Ok, nun habe ich aber Fragen: hast ein Grundbuchauszug für das Grundstück vorliegen? Gibt es eine Teilungserklärung? Habt ihr ein oder zwei Erklärungen abzugeben? Du musst uns schon ein paar Details geben, ansonsten geben wir dir hier vielleicht falsche Tipps.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Anbei mal zum Nachlesen ein Link zur offiziellen Seite des Landes BW mit den entsprechenden Ausfüllhilfen:

            https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/...#anker10004972
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Es ist eine Doppelhaushälfte
              Wenn die ein eigenes Flurstück hat, ist das kein Wohnungseigentum, wenn beide Hälften sich ein Flurstück teilen, schon.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Vielen Dank für Deine Unterstützung. Habe fast befürchtet, dass das nicht ganz so einfach ist..... Einen Grundbuchauszug habe ich leider nicht vorliegen. Wir müssen nur eine Erklärung abgeben. Wir sind einfach beide eingetragen. Grunderwerbssteuer musste damals jeder extra zahlen. Aber jährliche Grundsteuer müssen wir nur einen Betrag zusammen zahlen.
                Ich hoffe, Du kannst mit den Angaben etwas anfangen und mir hier weiter helfen.
                Vielen Dank nochmals :-) Würde mich freuen, wenn Du mir hier helfen könntest.

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                  #9
                  Ach ja, die DHH hat ein eigenes Flurstück.

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                    #10
                    Ach ja, die DHH hat ein eigenes Flurstück.
                    Dann ist in Zeile 11 von GW1 jeweils 1 bei Zähler und Nenner zutreffend, bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen dann Ehegatten und jeweils 1 und 2

                    Die Frage zur Begründung des Wohnungseigentums ist nicht zu beantworten, die DHH ist ein Einfamilienhaus, auch wenn das in BW nicht abgefragt wird.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Damit kann man jetzt was anfangen. Du erklärst also demnach ein Zweifamilienhaus, das deiner Frau und dir gehört. Da ihr das gesamte Grundstück erklärt, gibst als als wirtschaftliche Einheit bei GW1 Zeile 11 Zähler 1 und Nenner 1 ein und darunter (bei enthalten in) die erste Fläche. Bei Eigentümer die 4 Ehegatten auswählen und unten die Eigentümer eintragen, wobei in Zeile 51 dann jeweils Zähler 1 und Nenner 2 einzuträgen wäre. Soweit klar?
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                        #12
                        Sorry, ich habe mich verlesen. Eine DHH ist selbstverständlich ein Einfamilienhaus.
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                          #13
                          Eine DHH ist selbstverständlich ein Einfamilienhaus.
                          Danach wird in BW ohnehin nicht gefragt, nur nach der überwiegenden Wohnnutzung.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Vielen Dank. Jetzt habe ich das alles so eingetragen,sollte nun alles stimmen. Es kommt auch keine Fehlermeldung mehr :-)
                            Für das Grundstück gibt es zwei Bodenrichtwerte, daher habe ich in GW1 Frage 11 die 3 eingetragen und dann in GW2 bei 1 entsprechend der Werte aufgeteilt.

                            Euch allen nochmals vielen Dank für Eure tolle Hilfe

                            Grüsse und noch einen schönen Sonntag :-)

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