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Zwei Wohnungen mit zwei Aktenzeichen in MFH in NRW

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    Zwei Wohnungen mit zwei Aktenzeichen in MFH in NRW

    Hallo allerseits,

    nach einer Erbauseinandersetzung gehörten die beiden Wohnungen in einem Zweifamilienhaus unterschiedlichen Eigentümern.
    Es gibt seitdem zwei getrennte Grundbesítz-Abgabenbescheide und Az. für Wohneigentum 1 und Wohneigentum 2. In den beiden Grundbuchblättern ist das Ganze als jeweils 1/2 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an Wohnung + Keller vermerkt.

    Zwischenzeitlich gehören beide Wohnungen nur noch einem Eigentümer, zudem wurde das Dachgeschoss noch zu einer Wohnung ausgebaut.
    Hierüber gibt es keinen steuerlichen Bescheid.

    Wie kann ich diese Konstellation bei der Grundsteuererklärung darstellen?
    Gebe ich für jedes Aktenzeichen eine eigene Erklärung ab und weise unter "Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" auf das andere Az. und die neue Wohnung hin?

    Es wäre hier sicher sinnvoll, das Ganze wieder als Einheit zu erfassen.

    Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich.

    Im Voraus vielen Dank und
    VG
    Zuletzt geändert von Hemsis; 29.01.2023, 12:52.

    #2
    Gebe ich für jedes Aktenzeichen eine eigene Erklärung ab und weise unter "Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" auf das andere Az. und die neue Wohnung hin?
    Ja, das ist ja Wohnungseigentum. Wenn die Wohnung im Dachgeschoss ebenfalls Wohnungseigentum ist, muss dafür eine 3. Erklärung

    erstellt werden. Dafür ist ein weiteres Aktenzeichen erforderlich. Die Fertigstellung muss man selbst anzeigen, auch nach bisherigem Recht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Dann ist das wohl in der Vergangenheit versäumt worden.

      Ich tendiere dazu, die beiden bisherigen Wohnungen getrennt als Wohnungseigentum/Eigentumswohnungen zu erklären und mich dann im Nachgang um die Anzeige des nachträglich ausgebauten Dachgeschosses zu kümmern.

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        #4
        Dann ist das wohl in der Vergangenheit versäumt worden.
        Das ist kein Einzelfall, das kommt durchaus öfter vor.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich vermute, dass dann auch die notarielle Teilungserklärung angepasst werden müsste plus Umschreibung im Grundbuch.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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