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Grundsteuer Bayern Mietwohngrundstück und Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

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    Grundsteuer Bayern Mietwohngrundstück und Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

    Hallo zusammen,

    ich hab hier ein Problem:
    Wir haben ein Flurstück mit einer Flurnummer. Das Grundstück ist zum Teil als Mietwohngrundstück (Grundsteuer B) und zum anderen Teil als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) beim Finanzamt eingetragen (mit zwei unterschiedlichen Aktenzeichen).
    Da das Grundstück ziemlich groß ist ( 3953qm) und der größte Teil unter Landwirtschaft läuft ist das nicht ganz unerheblich was die Höhe der Grundsteuer angeht.
    Jetzt hab ich die Grundsteuererklärung als bebautes Grundstück mit Anlage Land- und Forstwirtschaft gemacht und dachte ich könnte das so geteilt angeben.
    Das klappt aber leider nicht weil beides die gleiche Flurnummer hat und das System das so nicht akzeptiert.
    Das geht nur wenn es sich um zwei unterschiedliche Flurnummern handelt.
    Wie mach ich das jetzt?
    Alles Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft angeben obwohl ein normales Zweifamilienhaus drauf steht und kein Bauernhof?
    Ich hoffe jemand von euch weiß wie damit zu verfahren ist.

    Vielen Dank im Voraus,

    Sophia

    #2
    Die Frage betrifft ja jetzt nicht das Anwenderforum. Ich verschieb sie mal in ein passenderes Unterforum.

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      #3
      Jetzt hab ich die Grundsteuererklärung als bebautes Grundstück mit Anlage Land- und Forstwirtschaft gemacht und dachte ich könnte das so geteilt angeben.
      Das ist nicht zulässig, es müssen 2 Erklärungen erstellt und übermittelt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ok das heißt ich mach eine für bebautes Grundstück und geb da auch nur die Wohnbaufläche an? Und dann noch einen Erklärung für die Land- und Forstwirtschaft mit der Grünland- und Gehölzfläche? Und muss ich bei beiden dann auch die komplette Gesamtfläche (amtliche Fläche) angeben oder nur den jeweils betreffenden Teil?

        Kommentar


          #5
          Und muss ich bei beiden dann auch die komplette Gesamtfläche (amtliche Fläche) angeben oder nur den jeweils betreffenden Teil?
          Ausgangsfläche ist immer die amtliche Fläche des Flurstücks. In der Erklärung für das bebaute Grundstück musst du die Wohnbauflächen

          über Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück abgrenzen, in der Erklärung für die Landwirtschaft erfolgt die Abgrenzung über

          die Angaben zur Nutzung, da entfällt die Wohnbaufläche dann ersatzlos.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ok, danke soweit. Die erste ist fertig für das bebaute Grundstück.
            Jetzt ist die landwirtschaftliche Fläche dran.
            Laut BayernAtlas haben wir Grünland und Gehölz. Zählt das beides zu Landwirtschaftliche Nutzung oder muss ich das Gehölz unter Forstwirtschaftlicher Nutzung erfassen?
            Es ist kein Wald im eigentlichen Sinne sondern wir wohnen am Fluss und das Ufer ist mit Bäumen bewachsen.

            Vielen Dank im Voraus

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              #7
              Bäume sind meines Wissens aus Holz. Ob gutes oder weniger gutes Holz, ist erst einmal uninteressant. Also meiner Meinung nach hast du es als forstw. Nutzung anzugeben. Aber was weiß ich denn schon, in Bayern ticken die Uhren leider häufig anders. ;-)
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Gehölz ist nicht immer präzise zuordenbar. Die Bewertung der forstwirtschaftlichen Nutzung erfolgt nach sog. Wuchsgebieten und da

                steckt wirklich eine regionale Waldbewertung dahinter. Um welche Flächen geht es denn ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  568 qm Gehölz

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                    #10
                    Wir haben wie gesagt an zwei Seiten unseres Grundstücks Wasser angrenzen (Fluss und Bach) und da ist das Ufer bewachsen mit Sträuchern, Bäumen, usw. alles wild.

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                      #11
                      Wenn ihr sonst keinen Wald habt, wird das wenig ausmachen. Wenn es katastermäßig nachweisbare Bewirtschaftungsbeschränkungen

                      geben würde, wäre das als Geringstland zu bewerten. Uferstreifen dürfte man vielleicht auch als Hofstelle erklären.

                      Hofstellle.jpg
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Hat es einen Vorteil es als Hofstelle anzugeben?

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                          #13
                          Hat es einen Vorteil es als Hofstelle anzugeben?
                          Weiß ich nicht, da müsste man die Waldbewertung und die Hofstellenberechnung rechnen. Wahrscheinlich ist die Hofstelle eher teurer.

                          Das mit den Uferstreifen steht eben so in der Anleitung.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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