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Grundsteuer Bayern - Streuobstwiese außerhalb ohne Landwirtschaft

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    Grundsteuer Bayern - Streuobstwiese außerhalb ohne Landwirtschaft

    Hallo zusammen,

    ich erstelle gerade Grundsteuererklärung für meine Großmutter.

    Die ehemals vorhandene Landwirtschaft besteht nicht mehr, lediglich noch eine Streuobstwiese etwas außerhalb der Ortschaft.
    Meine Frage wäre: Wie gebe ich dieses Grundstück in der Erklärung an?

    Eigentlich dachte ich, ich erstelle die Erklärung als "normale" Privatperson mit dem Zusatz "Anlage Land- und Forstwirtschaft".

    Leider scheint das nicht der richtige Weg zu sein, da ich folgende Fehlermeldung bekomme:
    "Es wurde eine Anlage Land- und Forstwirtschaft erklärt. Gemäß der Angaben zur Art der wirtschaftlichen Einheit auf dem
    Hauptvordruck handelt es sich aber um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
    und nicht um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft."

    Muss ich die Erklärung trotzdem als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erstellen, obwohl dieser schon lange nicht mehr besteht?

    Für hilfreiche Antworten schon besten Dank im voraus!

    Viele Grüße
    Tobias

    #2
    Muss ich die Erklärung trotzdem als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erstellen, obwohl dieser schon lange nicht mehr besteht?
    Natürlich, man benötigt auch ein eigenes Aktenzeichen.

    Forstwirtschaft.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Erstmal danke für die schnelle Antwort!

      Heißt das dann ich muss 2 Erklärungen abgeben?
      Oder wird das Wohnhaus und Grundstück mit bei Land- und Forstwirtschaft erfasst?

      Kommentar


        #4
        Oder wird das Wohnhaus und Grundstück mit bei Land- und Forstwirtschaft erfasst?
        Nein, das ist nicht mehr zulässig, man braucht 2 Aktenzeichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          OK, soweit verstanden...

          Jetzt ist es tatsächlich so, dass meine Großmutter 2 AZ bekommen hat.
          1x für das Wohnhaus mit Grundstück
          1x für den ehemaligen Bauernhof mit Grundstück
          (Grundstück jeweils separat)

          Ich denke mal, dass ich das AZ für den ehemaligen Bauernhof für dieses Grundstück außerhalb mit verwenden kann, oder?
          Ich wäre nie im Leben darauf gekommen, dass für einen Hof, den es bereits seit 15 Jahren nicht mehr gibt, eine Erklärung für Landwirtschaft erstellt werden muss...
          Im Umkehrschluss wären das dann 2 Erklärungen, 1x Privatperson/1x Landwirtschaft, oder?

          Kommentar


            #6
            Ich denke mal, dass ich das AZ für den ehemaligen Bauernhof für dieses Grundstück außerhalb mit verwenden kann, oder?
            Genauso ist das ! Streuobstwiesen sind als Landwirtschaftliche Nutzung anzugeben, nicht als Obstanbau.

            Dass Stückländerei als Landwirtschaft gilt, ist nicht neu, das war schon bisher so.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Langsam kommt Licht ins Dunkel.... ;-)

              Jetzt noch meine letzte Frage, dann sollte alles geklärt sein:
              Wie erwähnt, den Hof gibt es schon länger nicht mehr. Ebenso lange stehen die Gebäude und die Scheune leer und
              sind auch so nie mehr nutzbar, Abriss und Grundstücksverkauf ist auch für dieses Jahr geplant.
              Das für diese keine Grundsteuer mehr fällig wird, bzw nicht erfasst werden müssen, hab ich bereits herausgefunden.

              Ist es dann damit erledigt, dass ich die Gebäude einfach nicht erfasse? Lediglich die Grundstücke? Passt das....?

              Kommentar


                #8
                Ist es dann damit erledigt, dass ich die Gebäude einfach nicht erfasse?
                Wenn der Abriss feststeht, kann man da m. E. alle Hühneraugen zudrücken. Formal korrekt ist es nicht.

                In Bayern käme eine Erklärung der überbauten Flächen als Hofstelle in Betracht.

                Siehe Art. 9 Abs. 1 BayGrStG: https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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