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Grundsteuer Landwirtschaft Baden-Württemberg Erbengemeinschaft - Verteilung

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    Grundsteuer Landwirtschaft Baden-Württemberg Erbengemeinschaft - Verteilung

    Hi,
    bei einer Erbengemeinschaft kann man die Anteile angeben.

    Was sollte man angeben wenn z.B. der
    Ackerland1 75% dem Kind1 gehört und 25% Kind2
    Ackerland2 25% dem Kind1 gehört und 25% Kind2
    Ackerland3 25% Kind1 und 75% einer externe Person ausserhalb der Erbengemeinschaft?

    Kann bzw muss man dies abbilden?
    Bekommt Kind2 bzw externe Person ebenfalls einen Erfassungsbogen?

    Danke, Mfg

    #2
    Die Erbquoten muss man nicht angeben, eine Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft.

    Das Ackerland 3 müsste zu einer anderen wirtschaftlichen Einheit gehören.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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