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Grundsteuer Bayern Gartengrundstück

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    Grundsteuer Bayern Gartengrundstück

    Hi,
    wir haben in Bayern in einem Landschaftsschutzgebiet ein rund 1.800 qm großes Gartengrundstück. Es handelt sich um einen Steilhang, wo ganz früher einmal Weinberge und Obstbäume waren. Jetzt ist der Hang wild mit Büschen und Bäumen zugewuchert und nur im oberen Teil steht ein Gartenhaus ( kleiner als 30 qm) sowie einige alte Obstbäume.
    Wie ist so ein Grundstück für die neue Grundsteuer zu erfassen: als unbebautes Grundsteuer (Grundsteuer B) oder als Grundstück der Land- und Forstwirtschaft ( Grundsteuer A)? Und falls als LuF in welche Kategorie, ggf. Geringstland? Einen LuF Betrieb haben wir jedenfalls nicht, auch kein Gewerbe und sind in keiner Berufsgenossenschaften o.ä.
    Bisher war es übrigens Grundsteuer B, muss das deswegen so bleiben? Und wird das künftig sehr teuer?
    P.S. Eintrag im Bayernatlas: amtliche Fläche: 1780 qm, tatsächliche Nutzung: 1630 qm, Wochenend- und Ferienhausfläche: 150 qm.
    Vielen Dank schon einmal für Hilfe, bin langsam am Verzweifeln, weil ich es noch immer nicht herausgefunden habe!
    Zuletzt geändert von Kaeth; 30.01.2023, 09:57.

    #2
    Bisher war es übrigens Grundsteuer B, muss das deswegen so bleiben?
    Muss nicht, aber ohne streitige Auseinandersetzung geht das selten.

    Du darfst es als unbebautes Grundstück erklären. Der Grundsteuermessbetrag wird sicher deutlich höher ausfallen als bisher,

    das ist ja in Bayern einfach zu rechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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