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Grundsteuer - Tiere auf Hofstelle

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    Grundsteuer - Tiere auf Hofstelle

    Hallo,
    ich muss die Grundsteuererklärung in Bayern für ein gemischt genutztes Grundstück angeben: Zum Teil wird es für die Lagerung und Verarbeitung von Holz genutzt, deshalb habe ich diesen Teil als Hofstelle angegeben. Dort gibt es aber noch eine Wiese (sozusagen Teil von einem sehr großen Garten), auf der Hühner gehalten werden und bei der ich nicht weiterkomme: wenn ich sie zur Hofstelle zähle und die Anlage Tierbestand ausfüllen will, meckert Elster weil ich keine selbst genutzten landwirtschaftlich Flächen habe (nur forstwirtschaftliche und verpachtete), als landwirtschaftlich genutzte Fläche kann ich sie aber auch nicht angeben, weil es keine Ertragsmesszahl dafür gibt, lt. Katasterauszug besteht für das gesamte Grundstück "gemischte Nutzung". Die Wiese ist abgezäunt und "gehört" nur den Hühnern, deshalb will ich sie eigentlich nicht zum Wohnhaus rechnen. Weiß jemand eine Lösung?
    Vielen Dank im Voraus!
    Zuletzt geändert von e elch; 29.01.2023, 15:24.

    #2
    Weiß jemand eine Lösung?
    So auf Anhieb nicht. Für Tierhaltung braucht man selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Man kann auch eine Ertragsmesszahl von 0 angeben. Um wie viele Hühner geht es denn und wie groß ist der Hühnergarten ?

    Werden die Eier vermarktet ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hühner sind es 6, verkauft werden die Eier nicht, sondern meistens für den Eigenbedarf und gelegentlich für ein dazugehöriges Gasthaus genutzt. Die Wiesenfläche beträgt ca. 85m2. Aber Ertragsmesszahl 0 wäre eine Idee, vielen Dank.

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        #4
        Das sieht jetzt nicht nach verstärkter Tierhaltung aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Denke ich auch, aber ohne die Tiere wär´s halt eher ein Garten und müsste dann meiner Ansicht nach zum Wohngebäude-Umgriff zählen - oder versteh ich da mal wieder irgendwas nicht?

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            #6
            ... aber ohne die Tiere wär´s halt eher ein Garten und müsste dann meiner Ansicht nach zum Wohngebäude-Umgriff zählen - oder versteh ich da mal wieder irgendwas nicht?
            Das verstehst du schon richtig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ok, vielen Dank!

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