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Kein Eintrag für Firmenpension nach Bescheidabruf (mein Elster)

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    Kein Eintrag für Firmenpension nach Bescheidabruf (mein Elster)

    Hallo,

    ich habe 2022 zwei Auszahlungen über Firmen Versorgungsbezüge bekommen:
    1. Ein Betrag über eine internen Versorgung (deffered Compensation)
    2. Die Firmenpension als einmalige Kapitalauszahlung

    Nachdem die Lohnsteuerbescheinigungen bereits abrufbar waren, habe ich ein neues Formular angelegt ohne in Anlage N oder R-x vorher irgendwelche Eintragungen vorgenommen zu haben.

    Ich stelle fest, dass der Betrag für die "deffered Compensation", in der Bescheinigung als steuerbegünstigte Versorgungsbezüge ohne Steuerabzug angegeben, im Formular N in Zeile 6 eingetragen wurde.

    Den Eintrag für die Firmenpension sehe ich jedoch in keinem Formular. Vorhanden ist "nur" der Betrag für die von der Firma abgezogene Steuer in den Zeilen 19.

    Erst in der detaillierten Steuerberechnung erscheint dann auch der Betrag für die Firmenrente.

    Da die Bescheinigung für die gesetzliche Rente bis dato nicht abrufbar war, habe ich diese probeweise in Formular R manuell eingetragen - mit dem Ergebnis einer drastisch erhöhten Steuernachzahlung, wie ich sie so nicht erwartet hatte.

    Jetzt frage ich mich, nachdem die Firmenpension ja angeblich steuerbegünstigt ist und die Firma ja bereits einen dicken Betrag abgezogen hat, ob da mit der Firmenpension beim Abruf etwas schief läuft?

    Danke für eine Antwort
    Klaus


    #2
    Da die Bescheinigung für die gesetzliche Rente bis dato nicht abrufbar war, habe ich diese probeweise in Formular R manuell eingetragen - mit dem Ergebnis einer drastisch erhöhten Steuernachzahlung, wie ich sie so nicht erwartet hatte.
    Das ist doch ganz normal, schließlich wird von der gesetzlichen Rente bei der Zahlung keine Steuer einbehalten.

    Erst in der detaillierten Steuerberechnung erscheint dann auch der Betrag für die Firmenrente.
    Dann sind doch die Daten dafür übermittelt worden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dann habe ich mich wahrscheinlich nicht klar ausgedrückt, sorry für das erste Mal.

      Das für die gesetzliche Rente keine Steuer abgezogen wird ist mir bekannt. Mit drastisch erhöhter Nachzahlung meine ich auch 5-stellige Beträge, das kriegt man mit der gesetzlichen nicht hin.

      Es geht mir auch darum, warum der Betrag für die Firmenpension im Formular nach Bescheidabruf in keiner Zeile zu sehen ist, die Steuer dafür und der andere (kleinere) Betrag aber schon???

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        #4
        Mit drastisch erhöhter Nachzahlung meine ich auch 5-stellige Beträge, das kriegt man mit der gesetzlichen nicht hin.
        Ja, das wäre sehr ungewöhnlich, wobei ich aber durchaus Rentner kenne, deren Steuerbelastung bei 5.000,00 € liegt.

        Welche Formulare sind denn bisher überhaupt befüllt ? Man sieht das auf der linken Seite in der Navigationsansicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Befüllt sind N und V. Soweit ich beurteilen kann, richtig befüllt bis eben auf die fehlenden Zeilen für die Firmenpension. KK und PK war auch noch mit dabei (Anlage V)

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            #6
            KK und PK war auch noch mit dabei (Anlage V)
            Das heißt korrekt Anlage Vorsorgeaufwand, die Anlage V ist für Vermietung und Verpachtung.

            Die Anlage R muss doch auch dabei sein, wo hast du denn die Rente erklärt ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ja, Vorsorgeaufwand. Anlage R ist auch dabei, aber war noch nicht befüllt, da Bescheid noch nicht abrufbar. Manuell eingetragen habe ich die Rente in Anlage R Zeile 4 und 6. Dazu noch die Daten für die Krankenkasse und Pflegeversicherung in Anlage Vorsorgeaufwand zu den bereits vorhandenen dazu addiert. Die Daten dafür habe ich von der DRV.

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                #8
                Bei der Anlage N hast du die Seiten 1 bis 3 mit dem Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung abgeglichen ? Man kann die Bescheinigungen als PDF abspeichern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ja, habe ich. Die Bescheinigungen liegen mir auch als .pdf vor.
                  Die Betriebsrente steht da unter:

                  grafik.png

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                    #10
                    Das sieht richtig aus. Vielleicht hat der AG deutlich zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Der darf ja die gesetzliche Rente beim Lohnsteuereinbehalt

                    für den ermäßigt zu besteuernden Versorgungsbezug nicht berücksichtigen. Auch das kann dazu führen, dass sich eine hohe Nachzahlung ergibt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Das was der AG abgezogen hat, war in derselben Größenordnung wie die Nachzahlung. Da fragt man sich schon, was da als "ermäßigt" gilt. Aber das könnte wohl nur ein Steuerberater klären. Was die nicht vorhandenen Zeile für die Betriebsrente angeht, das wissen nur die Programierer von myElster. Danke erstmal.

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                        #12
                        Was die nicht vorhandenen Zeile für die Betriebsrente angeht, das wissen nur die Programierer von myElster.
                        In Mein ELSTER fehlt da nichts. Wenn die Lohnsteuerbescheinigung inhaltlich richtig und vollständig ausgefüllt ist, werden die Werte

                        auch in die richtigen Zeilen der Anlagen N und Vorsorgeaufwand übernommen. Ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für

                        mehrere Kalenderjahre (Nummer 9) dürfen z. B. nicht im Bruttoarbeitslohn enthalten sein, laufende Versorgungsbezüge (Nummer 8)

                        dagegen schon. Man muss die Angaben notfalls anhand der Gehaltsabrechnungen überprüfen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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