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Grundsteuer - ungültige Steuernummer

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    Grundsteuer - ungültige Steuernummer

    Haben letzte Woche eine Mail von Elster bekommen, dass wir die Grundsteuer online noch einmal abgeben sollen.

    Jetzt haben wir leider das Problem das wir nicht abschicken können weil anscheinend die Steuernummer falsch sei, also wieder hin und her mit dem Finanzamt und bäm Elster ist kaputt, Steuernummer ist richtig, Elster rallt das aber nicht, was kann man tun? dienstag ist abgabeschluss!

    #2
    Wenn du eine neue Erklärung startest, werden dir doch die Daten der bereits übermittelten Erklärung zur Übernahme angeboten.

    Die können eigentlich nicht falsch sein, das gilt sowohl für eine Grundsteuernummer wie für die persönliche Steuernummer der Eigentümer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn du eine neue Erklärung startest, werden dir doch die Daten der bereits übermittelten Erklärung zur Übernahme angeboten.

      Die können eigentlich nicht falsch sein, das gilt sowohl für eine Grundsteuernummer wie für die persönliche Steuernummer der Eigentümer.
      Ja wenn das alles so funktionieren würde, müssten wir uns nicht rumärgern, um noch etwas Kontext in die Sache zu bringen, wir haben beim Finanzamt nachgefragt warum wir diese Erklärung wiederholen müssen, die wiederum meinten sie hätten zu uns nie etwas bekommen .. .

      Und ja stimmt, haben es nochmal mit der Steuerid versucht aber funzt auch nicht, aber war ja klar, weil die andere Steuernummer verlangt wird. diese aber ebenfalls als ungültig angezeigt wird, ich glaub ich druck mir jetzt den vordruck aus, und mach das händisch ...

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        #4
        Je nach Bundesland gibt es ein Aktenzeichen oder eine Grundsteuernummer. Darüber wird die Erklärung gesteuert.

        Die persönliche Steuer-ID oder die persönliche Steuernummer für die Einkommensteuer darf man auf der Startseite nicht eintragen,

        die sind nicht gültig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo ,
          erstmal vielen Dank an charlie 24 für seine Geduld !! Auch ich bin mir nicht sicher ! Ich habe ehemaligen Bauernhof welcher Steuerrechtlich noch existiert. Ich habe 2 Aktenzeichen erhalten einmal einen für die Flurstücke ( 3x Äcker und 2 x Wald) und einen für die sog Hofstelle. Bei der Hofstelle( 1500m² ) wurden bereits das Wohnhaus und Garagen ( 700m³)ins Privatvermögen übertragen also BaygrSt 1 + 2 . Die Ackerflächen (BaygrST1 und BayGrSt3)sind bis auf 300m²fürs Holzlgern verpachtet. Wald bewirtschafte ich noch selber .Muss ich dieie Restliche 800m² des Hofes trage bei BayGrSt 3 mit eintragen obwohl diese ein anders Aktenzeichen hat ? Oder soll ich ein neues Formular Bygrst 3nehmen mit Aktenzeichen der sog Hofstelle? Ans Wohnhaus sind dann noch ein Stall mit Scheune( 230 m² Grundfläche) angebaut welche zum unterstellen von Traktor , Stapler ,Anhänger, Brennholz und sonstigen genutzt wird. Können diese auch als Hofstelle gewertet werden .

          Vielen Dank
          Bin Fast fertig aber je mehr ich nachlese desto unsicherer werde ich . Und die Hotline hatte ich auch kontaktiert aber drei Telefonate und fast drei verschiedene antworten !

          Vielen Dank
          Mit Freundlichen Grüßen
          Dillacker
          Kann dieser Anbauals auch als Hofstelle mitgerechnet werden

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            #6
            Zwei Aktenzeichen reichen jedenfalls aus. Soweit das Hofgrundstück als Hofstelle erklärt werden darf, ist es unter dem Aktenzeichen der Landwirtschaft

            zu erklären. Wenn in einem Nebengebäude Brennholz für den eigenen Bedarf gelagert wird, zählt zwar die Nutzfläche dieser Brennstofflagerfläche nicht,

            die Grundstücksfläche gehört aber nach meiner Auffassung zum Wohnteil und nicht zur Hofstelle. Anders sieht es aus, wenn das Brennholz vermarktet wird.

            https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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