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Privatweg mit eigener Flurstücknummer

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    Privatweg mit eigener Flurstücknummer


    Hallo,
    ich habe ein (hoffentlich bekanntes) Problem.
    Flurstück 1 - Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. 291/10000
    Flurstück 2 - Anteiliger Weg.
    WIe kann ich dies nun übertragen in Elster, ich kann die m" ja nicht zusammenfassen, da ich 2 Flurstücknummern habe, oder? Bisher erhalte ich immer eine Fehlermeldung, dass die Gesamtangabe nicht stimmt wenn ich beide einzeln angebe.

    Muss ich den anteiligen Weg überhaupt angeben?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Grüsse

    #2
    Zitat von FABSE78 Beitrag anzeigen
    WIe kann ich dies nun übertragen in Elster, ich kann die m" ja nicht zusammenfassen, da ich 2 Flurstücknummern habe, oder? Bisher erhalte ich immer eine Fehlermeldung, dass die Gesamtangabe nicht stimmt wenn ich beide einzeln angebe.
    Netterweise verschweigst du, um welches Bundesland es geht, aber ich kenne keins, wo nicht mehrere Flurstücke erfassbar sind.
    Insofern in dem unbekannten BL erforderlich ist, die Flächen aufzuaddieren und einem BRW zuzuordnen, ist ein Anfängerfehler, die Gesamtflächen der Flurstücke zu addieren, anstatt die anteiligen Flächen, sprich Fläche des Flurstücks Mal Eigentumsanteil, zu summieren.

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      #3
      Hallo,
      danke für die Antwort. Bitte entschuldige, es geht um Baden-Württemberg.

      Es handelt sich um Flurstück 1 - Gebäudefreifläche (Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus). 291/10000 - 1700m²
      Flurstück 2 - Zufahrtsstrasse 291/10000 - 800m²

      Dem Baugrundstück wurde ein Miteigentumanteil von 23/61 am Zufahrtsgrundstück (800m²) zugebucht. Weil über das Zufahrtsgrundstück die Zufahrt zu weiteren Grundstücken erfolgt. Wenn wir den Anteil des Baugrundstücks am Zufahrtsgrundstück mit Miteigentumsanteil 23/61 berechnen und mit 300m² angebeben kommt keine Fehlermeldung. Bei 800m² kommt folgende Fehlermeldung:

      Es erscheint leider immer die Fehlermeldung: "Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist ein Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 die gegebenenfalss anteilige Fläche des Grundstücks zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. ....

      Was läuft hier falsch?

      Beide haben den gleiche Bodenrichtwert, dann würde ja der 2. Eintrag - Gemarkung beziehungsweise Flurstück enthalten in - 1. erste Fläche für ..... / stimmen.

      VIelen Dank
      Gruss

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        #4
        Dem Baugrundstück wurde ein Miteigentumanteil von 23/61 am Zufahrtsgrundstück (800m²) zugebucht.
        Wenn sich das wirklich auf die 800 m² beziehen würde, wären das 301,64 m², das kann nicht stimmen..

        Du schreibst davor: Flurstück 2 - Zufahrtsstrasse 291/10000 - 800m²

        Wir müssen die Zusammenhänge schon präzise wissen, um den m²-Anteil an der Zufahrt richtig auszurechnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich habe folgendes in der Urkundenrolle stehen:

          1. Baugrundstück/Flurstück.... als Baugrundstück bezeichnet - (Gebäude und Freifläche, Wohnen) - 17 a 01m²

          2. Der Zugang zu dem Baugrundstück und zu den weiteren Grundstücken erfolgt aus der Strasse über das Grundstück/Flurstück... als Zufahrtsgrundstück bezeichnet - 8 a 11m²
          Dem Baugrundstück wurde ein Miteigentumsanteil von 23/61 am Zufahrtsgrundstück zugebucht.

          Miteigentumsanteil 291/10000 an Baugrundstück / Flurstück ...
          MIteigentumsanteil 291/10000 an Zufahrtsgrundstück / Flurstück ...

          Vielen Dank
          Gruss

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            #6
            Für mich klingt es so, als gehörten zur WEG insgesamt 23/61 von den 800qm, zur Wohnung somit 23/61 mal 291/10.000, also 6.693/610.000 und 8,78qm. Mit den 291/10.000 von 1.700 (49,47) sind das dann insgesamt 58,25, abgerundet 58.

            Letztendlich reine Spekulation, aber es sind ja noch zwei Tage Zeit, das rauszukriegen.

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              #7
              Mein Miteigentumsanteil am Baugrundstück / Flurstück.... und am Zufahrtsgrundstück / Flurstück .. ist jeweils ein MIteigentumsanteil von 291/10000.

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                #8
                Zitat von FABSE78 Beitrag anzeigen
                Mein Miteigentumsanteil am Baugrundstück / Flurstück.... und am Zufahrtsgrundstück / Flurstück .. ist jeweils ein MIteigentumsanteil von 291/10000.
                Ja, die habe ich doch auch benutzt. Den Rechenweg habe ich beschrieben, dann kannst du ihn mit den realen Werten 1701 und 811 nachvollziehen.

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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen
                  Für mich klingt es so, als gehörten zur WEG insgesamt 23/61 von den 800qm, zur Wohnung somit 23/61 mal 291/10.000, also 6.693/610.000 und 8,78qm. Mit den 291/10.000 von 1.700 (49,47) sind das dann insgesamt 58,25, abgerundet 58.

                  Letztendlich reine Spekulation, aber es sind ja noch zwei Tage Zeit, das rauszukriegen.
                  Ich habe dies probiert und eingegeben.
                  - Angabe zu Grund und Boden - (2. Eintrag) Fläche des Grundstücks : 8m²
                  - Gesamtfläche des Flurstücks in m² : 301m²
                  - Zähler / Nenner : 6693 / 610000

                  Aber es taucht wieder die Fehlermeldung auf: Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter ..... (siehe weiter oben).


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                    #10
                    Konnte nun alles eingeben, nachdem ich die Gesamtfläche des Flurstücks auf 800m² geändert hatte und die 2. Fläche in die 1. Fläche (mit selbem Bodenrichtwert) integriert habe.

                    Vielen Dank schonmal für die Hilfe

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                      #11
                      Muss ich die Strasse, die von mehreren genutzt wird überhaupt angeben oder kann ich das nicht einfach weglassen....

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                        #12
                        Muss ich die Strasse, die von mehreren genutzt wird überhaupt angeben oder kann ich das nicht einfach weglassen....
                        Da der Weg der wirtschaftlichen Einheit zugeordnet ist, kannst du den Miteigentumsanteil am Grund und Boden nicht weglassen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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