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Grundsteuererklärung NRW: Vorbesitzer gibt schwerwiegende Falschangaben an

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    Grundsteuererklärung NRW: Vorbesitzer gibt schwerwiegende Falschangaben an

    Hallo zusammen,

    wir sind gerade ein wenig verwirt und gleichzeitig verzweifelt wegen der Grundsteuererklärung. Zu uns: Wir haben letztes Jahr im November/Dezember 2022 ein Haus erworben. Es ist ein Reihenendhaus (EFH) mit einer Stellplatzbaulast in einer 300m entfernten Tiefgarage. Zusätzlich dazu haben wir ein angrenzendes Garten-Pachtgrundstück.

    Soweit wir das sehen können haben die Vorbesitzer im September 2022 ein Mietwohngrundstück, mit einer Tiefgarage, falschen Qudratmeteranzahl und einem falschen Bodenrichtwert bei der Grundsteuererklärung angegeben. Nur um ein wenig Licht in das dunkle zu bringen warum soviele "Falschangaben" gemacht wurden: Wir glauben, dass die Tiefgarage angegeben wurde, da es keine privatrechtliche Einigung und nur die öffentlich rechtliche Baulast gab und die Vorbesitzer die Baulast als Eigentum eingestuft haben. Die falsche Quadratmeherzahl kommt von dem Pachtgrundstück. Der falsche Bodenrichtwert für Mehrfamilienhäuser anstatt EFHs, weil es in unserem Stadtteil fast ausschließlich Mehrparteien-Häuser (ab 4 aufwärts) gibt. Bezüglich der Einstufung als Mietwohngrundstück kommen wir, da der Bescheid äußerst oft Wörter wie Mietniveaustufe, Nettokaltmiete, Rohertrag, Reinertrag, Ertrag und Mindestwert verwendet.

    Als wir nun im Januar vom Notar den erfolgreichen Grundbucheintrag via Post erhalten haben, stand dort auch, dass wir uns mit den Vorbesitzern bezüglich der Grundsteuererklärung abstimmen müssen. Das haben wir getan und die Kopie der Bescheide erhalten. Datum der Bescheide ist Oktober 2022 die Einmonats-Frist also bis circa Ende November 2022.
    Als wir diese Woche das Finanzamt telefonisch erreicht haben und den Fall geschildert haben gab es folgende 3 Antworten: Hotline: Können nicht weiterhelfen, wir sollen die Nummer anrufen auf dem Bescheid. Empfang/Sekreteriat: Der Fall ist komplex, was gemacht werden muss wisse man nicht, aber auf die Frage, ob die Grundsteuererklärung nochmals neu einzureichen (Vorbesitzer oder wir) sei riet man uns ab, da der Bescheid von Oktober 2022 ist. Sachbearbeiter: In diesem Fall gibt es keine Vorgehensweise seitens des Finanzamtes. Man riet uns dazu die Grundstücksstelle anzuschreiben und um Korrektur der Angaben zu bitten (ohne die Angaben!), damit etwas zu dem Aktenzeichen hinterlegt ist.

    Die gesamte Situation ist unbefriedigend, weil wir nicht nur einen Eintrag zu dem Aktenzeichen haben wollen, sondern die Falschangaben ersetzen möchten mit den korrekten Angaben. Das Ganze ist sehr fadenscheinig und nicht ersichtlich für uns, da es mit Sicherheit in NRW und auch bei uns in einer (größeren) Stadt öfters solche Fälle vorkommen/vorkamen. Wir sind mit Sicherheit kein Einzelfall, dass der Vorbesitzer "damit Elster grün anzeigt und die Eingabe akzeptiert" und vielleicht auch aus Unwissenheit Angaben macht die falsch sind. Der neue Messbescheid X aktueller Hebesatz (2023) ist circa 100 Euro über dem aktuellen Grundsteuerbescheid (2023). Wir schätzen, dass es durch die gesamten Falschangaben zu der hohen Differenz kommt. Mit den korrekten Angaben im Grundsteuerrechner 2025 kamen wir schon auf eine nicht unerhebliche Differenz.
    Gibt oder gab es schon einmal so einen Fall? Gibt es einen Lösungsvorschlag oder eine Vorgehensweise?

    Falls noch Angaben benötigt werden, kann ich diese gerne nachreichen.

    Danke sehr und viele Grüße
    Julian

    #2
    Meines Erachtens müsste eine Art- und Wertfortschreibung auf den 01.01.2024 zulässig sein. Ob das zu wesentlich anderen Ergebnissen

    führt, weiß man erst nach einer Neuberechnung. Falls es sich um ein Einfamilienhaus handelt, hängt das u. a. von der Grundstücksgröße ab.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      vielen Dank für den Hinweis. Zu dem Thema Art- und Wertfortschreibung muss ich mich einlesen. Danke für den Tipp.

      Info: Es ist ein Einfamilienhaus mit exakt 200qm Garten und circa 200qm Pachtgrundstück. In der Erklärung wurden dann 400qm angegeben.

      Viele Grüße
      Julian

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        #4
        ... und circa 200qm Pachtgrundstück.
        Seid ihr Eigentümer oder ist das Erbpacht ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Es besteht dazu für uns ein "Gestattungsvertrag über die Nutzung", also Erbpacht.

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