Grundsteuer Sachsen tatsächliche Nutzung Straßenverkehr

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  • Fischerei
    Neuer Benutzer
    • 27.01.2023
    • 3

    #1

    Grundsteuer Sachsen tatsächliche Nutzung Straßenverkehr

    Hallo,
    ich habe einige Flurstücke der LuF welche in der tatsächlichen Nutzung 123 m² Straßenverkehr haben.
    Ist diese Fläche steuerbegünstigt nach §4?
    Wenn ja, Wo kann ich die eintragen?
    Wenn nein, in GW3 gibt es dafür keine Nummer was wähle ich dann aus?
  • HundKatzeMaus
    Erfahrener Benutzer
    • 31.08.2022
    • 1355

    #2
    1. Im Forum darf keine Steuerberatung vorgenommen werden.
    2. Ich sehe keine Möglichkeit, da wohl keine steuerbegünstigte Zwecke vorliegen, oder?
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar

    • Fischerei
      Neuer Benutzer
      • 27.01.2023
      • 3

      #3
      Ich will auch keine Steuerberatung, sondern Hilfe zur korrekten Ausfüllung der Erklärung.
      aktuell habe ich die Angabe in GW3 zur Art der Nutzung, aus der Zeile Tatsächlicher Nutzung vom Liegenschaftskataster die xx m² Straßenverkehr wie folgt eingetragen:
      grafik.png
      Ich möchte nur wissen, ob das so richtig ist. Oder sind diese Flächnwerte mit dem Begriff Straßenverkehr in der Nutzung (Zeile 7) als Unland einzutragen?

      Kommentar

      • HundKatzeMaus
        Erfahrener Benutzer
        • 31.08.2022
        • 1355

        #4
        Da wir die konketen Bedingungen bei nicht kennen, musst du schon selber im Grundsteuergesetz § 4 Nummer 1-4 nachlesen. Ich glaube aber nicht, dass das hier zutrifft. Aber Wege sind sonst üblicherweise mit der Nutzungsart "Hofstelle" zu erklären. Ob dein an einer Straße dazu gehört, kann ich aber nicht beurteilen. In der Hilfe steht:

        Zur Hoffläche zählen:
        • die Grundflächen aller Wirtschaftsgebäude (Haupt- und/oder Nebengebäude)
        • die Hofflächen
        • die Nebenflächen wie Wirtschaftswege, Gräben, Hecken und Grenzraine, Bewässerungsteiche, Dämme, Uferstreifen und dergleichen, sofern diese nicht in einer anderen Nutzung enthalten sind.
        Im Zweifel kann du aber im Hauptvordruck GW1 unter Punkt 7 eine sog. ergänzende Anmerkung machen, dann wird die Erklärung ohnehin einem Sachbearbeiter zur Klärung vorgelegt.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar

        • Fischerei
          Neuer Benutzer
          • 27.01.2023
          • 3

          #5
          Danke für die Antwort, dann nehme ich die Nutzungsart Hofstelle.

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