Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Sammelbeförderung absetzen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Sammelbeförderung absetzen?

    Hallo zusammen,

    mein Arbeitgeber stellt täglich mehrere Busse für die Beförderung der Arbeitnehmer. Entfernung von mir Zuhause zur Firma sind einfach 60km.
    Der Bus fährt mehrere Haltestellen an und dann zur Firma. Monatlich zahle ich einen bestimmten Betrag pro Arbeitstag. Im Durchschnitt komme ich auf ca. 50€ im Monat, was mich der Bus kostet. Der Betrag wird von meinem Nettolohn abgezogen.

    Es ist ein Werksbus, also er fährt nur für die Firma quasi.
    Kann man diese Kosten irgendwie in der Steuererklärung angeben?
    Und falls ja: Wo genau muss ich diese Angaben bei den Werbungskosten machen?

    LG

    #2
    Ich habe hier mal ein paar Infos zum Thema Sammelbeförderung:

    Die steuerfreie Sammelbeförderung ist betragsmäßig im Lohnkonto einzutragen und mit dem Großbuchstaben F in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Das Finanzamt kann dadurch bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung erkennen, ob ein Fall der steuerfreien Sammelbeförderung vorliegt, die den Werbungskostenabzug in der Einkommensteuererklärung ausschließt.

    Für die Strecke einer steuerfreien Sammelbeförderung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steht dem Arbeitnehmer keine Entfernungspauschale zu. Der Weg bis zum Ausgangspunkt der steuerfreien Sammelbeförderung fällt hingegen unter die Entfernungspauschale. Zwar stellt der Treffpunkt keine erste Tätigkeitsstätte dar. Ist die Fahrt jedoch Teilstrecke des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, gilt die rechtliche Beurteilung, die der Gesamtstrecke zugrunde zu legen wäre.

    Bei entgeltlicher Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber können die Aufwendungen des mitfahrenden Arbeitnehmers als Werbungskosten angesetzt oder in der entsprechenden Höhe durch den Arbeitgeber pauschal mit 15 % versteuert werden.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      erstmal danke für die ausführliche Antwort!

      Habe gerade gesehen, dass der Großbuchstabe F vorhanden ist in der Lohnsteuerbescheinigung.
      Also steht mir keine Entfernungspauschale zu.
      Habe allerdings des öfteren gelesen, dass man die Kosten für den Bus in meinem Fall, jedoch bei den sonstigen Werbungskosten angeben kann. Stimmt das oder ist das falsch?

      Kommentar


        #4
        Welche Kosten für den Bus willst du denn als Werbungskosten bei dir absetzen? Wenn das ein Werksbus ist, kann doch nur dein Arbeitgeber die Kosten für den Bus absetzen, also AfA für die Anschaffung, Werkstattkosten, Treibstoff, Versicherung und ähnliches. Du bist aber auch ein Scherzkeks. ;-)
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar


          #5
          Selber Scherzkeks.
          Er hat doch geschrieben, dass er einen Teil selbst zahlen muss. Die würde ich als Kosten für ÖPNV angeben.

          Kommentar


            #6
            Also einen Werksbus als ÖPNV zu bezeichnen halte ich für verwegen. Aber bitte, ich halte mich da mal raus.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

            Kommentar


              #7
              Die Busse die fahren, sind von Busunternehmen und auch die Fahrer sind von verschiedenen Busunternehmen, welche für meine Firma fahren.
              Ich zahle halt nen pauschalen Betrag pro Arbeitstag und da wollt ich fragen, ob ich diesen absetzen kann.

              Kommentar


                #8
                Hier handelt es sich ja um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung. Deine Frage ist also eigentlich Off-Topic. Ich selber würde das trotzdem auch als öffentliche Verkehrsmittel eintragen. Das ist natürlich meine persönliche, unverbindliche Meinung.

                Kommentar


                  #9
                  https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI2762403.html

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X