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Grundsteuer: Werkstatthalle

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    Grundsteuer: Werkstatthalle

    Hallo,
    auf unserem Grundstück steht eine stillgelegte Werkstatthalle (keine Mieteinnahme, kein Gewerbe angemeldet), eigentlich ist sie nicht bezugsfähig, weil sie total vollgestellt ist. Wie berechne ich die Nutzfläche?
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 30.01.2023, 09:29. Grund: Titel geändert (war Username)

    #2
    Welches Bundesland ? Vollgestellt mit was ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wir wohnen in Bayern. Die Werkstatt ist vollgestellt mit Maschinen, Holz, einfach mit allem, was seit der Geschäftsschließung liegen geblieben ist.

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        #4
        Also die Werkstatt wird ausschließlich privat von mir genutzt, ich bastle und schraube dort ein wenig. Es gibt keinerlei gewerbliche Nutzung.

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          #5
          Da hast du in Bayern trotzdem ein Problem. Wenn das der Wohnnutzung zuzurechnen ist und bei Hobby ist das wohl so,

          hat man ja bei Nebengebäuden insgesamt nur 30 m² Nutzfläche frei.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Alle klar, vielen Dank für Deine Antwort.

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              #7
              ... wobei eine Sache ist für mich noch strittig. Zur Werkstatt gehört noch ein Wohnhaus, das aber nicht von mir bewohnt wird. Ich wohne woanders, das Haus ist vermietet. Ist damit die Lager/Werkstatthalle immer noch der Wohnnutzung zuzurechnen?

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                #8
                Ich wohne woanders, das Haus ist vermietet. Ist damit die Lager/Werkstatthalle immer noch der Wohnnutzung zuzurechnen?
                Das kann man dann auch anders sehen. Das macht aber das Problem in Bayern nicht kleiner. Es ist einfach nicht sauber geregelt, wie man mit

                nicht mehr für eigene oder fremde betriebliche Zwecke genutzten Nebengebäuden umgehen muss oder darf.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Vielen Dank nochmal, Charlie24, echt tricky diese Grundsteuer ...

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