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Grundsteuer: Gebäude ohne Zentralheizung

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    Grundsteuer: Gebäude ohne Zentralheizung

    Hallo,
    auf unserem Grundstück steht ein Nebengebäude (ohne eigene Hausnummer). Das Gebäude hat keine Zentralheizung (nur einen Holzofen), ist also nicht bezugsfähig.
    Ich muss doch hier keine Wohnfläche angeben, oder?

    #2
    Das Gebäude hat keine Zentralheizung (nur einen Holzofen), ist also nicht bezugsfähig.
    Wieso soll das Nebengebäude nicht benutzbar sein ?

    Ohne Angabe zum Bundesland und zur tatsächlichen Nutzung sind keine belastbaren Antworten möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wir wohnen in Bayern. Irgendwo habe ich gelesen, dass nur "bezugsfähige" Gebäude angegeben werden müssen. Ein Kriterium war die Heizung. Die Zentralheizung fehlt, das Bad ist nicht benutzbar, man müsste einfach noch viel renovieren. Ich würde diese Fläche nicht als Wohnfläche ausweisen.

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