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Grundsteuer: 1 Flurstück mit 2 verschiedenen Bodenrichtwerten

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    Grundsteuer: 1 Flurstück mit 2 verschiedenen Bodenrichtwerten

    Hallo,

    in NRW:
    ich habe 1 Flurstück auf dem 2 unterschiedliche Wohnhäuser (mit je eigenem AZ) stehen. 1 Eigentümer.
    Unterschiedlich deshalb, weil 1x 1-geschössiges Haus (->"A") und 1x 3-geschossiges Haus (->"B"),
    also 2 verschiedene Bodenrichtwerte, die auf eine Flur treffen.

    Jetzt die Frage:
    Wo kann bzw muss ich das Grundstück bzw den Anteil der verschiedenen Bodenrichtwerte
    in den 2 eigenständigen Erklärungen differenziert eintragen also abgrenzen ?

    Wenn ich bei beiden Erklärungen je die volle Grundstücksgrösse eintrage, würde das eine einzige Flurstück
    meinem Verständnis nach ja 2x über die gesamte Fläche besteuert werden, also einmal voll mit dem niedrigeren Wert (Haus A),
    und einmal voll mit dem höheren Wert (Haus B), was ja vermutlich nicht im Sinne des Erfinders sein wird.

    Nach meinem Verständnis müsste das Grundstück "aufgeteilt" zu ca 75% (für Haus A) nach dem günstigeren Bodenrichtwert,
    und zu 25% (für Haus B) nach dem höheren Bodenrichtwert veranlagt werden.

    Das Verhältnis "Anteil der Häuser am Flurstück" Haus A=75% & Haus B=25% ermittelte ich wie folgt:
    1. über Dreisatz anhand der bisherigen Einheitswerte am addierten Einheitswert
    2. identisch genau aber auch über den Anteil der Wohnflächen der beiden Häuser.
    Dieses 75/25-Verhältnis scheint also schonmal stimmig zu sein.

    Also habe ich versucht, zB jeweils bei GW1 Fläche, dort Zähler/Nenner den jeweiligen,
    bisherigen Einheitswert des jeweiligen Gebäudes (A oder B) einzutragen,
    also Zähler = bisheriger Einheitswert Gebäude A oder B, Nenner = Summe der beiden bisherigen Einheitswerte (A+B).
    Das nimmt er aber nicht an, viele Fehler werden gemeldet, die ich nicht durchblicke.
    Wenn ich die anteilige Wohnfläche da eintrage (wie gesagt auch 75:25-Verhältnis)kommt natürlich derselbe Fehler.

    Nach gefühlt 100 Anrufen beim FA kam ich einmal durch, die Erklärung (wie hier versucht) habe ich aber wohl leider nicht gerafft.

    Danke für jeden Kommentar



    #2
    Gebe mal bei GW1 Punkt 3 als erstes das 1. Grundstück mit vollen Fläche, den wirtschaftlichen Anteil beim Zähler 75 und Nenner 100 sowie darunter im Feld 19 die 1. Fläche ein. Und dann gebe das 2. Grundstück wieder mit der vollen Fläche, den wirtschaftlichen Anteil beim Zähler 25 und Nenner 100 sowie darunter im Feld 19 die 2. Fläche ein. Dann sollte es passen. Bei GW2 Punkt 4 gibst du als 1. Fläche den 1. Anteil ein (also Grundstücksgröße * 75 / 100 abgerundet auf volle m²) mit dem günstigeren Bodenwert und dann eine zweite Fläche mit deinem 2. Anteil 25% mit dem hohen Bodenrichtwert. So wird der Grundstück auf keinen Fall irgendwie doppelt belastet, ok?
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar


      #3
      Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
      Gebe mal bei GW1 Punkt 3 als erstes das 1. Grundstück mit vollen Fläche, den wirtschaftlichen Anteil beim Zähler 75 und Nenner 100 sowie darunter im Feld 19 die 1. Fläche ein. Und dann gebe das 2. Grundstück wieder mit der vollen Fläche, den wirtschaftlichen Anteil beim Zähler 25 und Nenner 100 sowie darunter im Feld 19 die 2. Fläche ein. Dann sollte es passen. Bei GW2 Punkt 4 gibst du als 1. Fläche den 1. Anteil ein (also Grundstücksgröße * 75 / 100 abgerundet auf volle m²) mit dem günstigeren Bodenwert und dann eine zweite Fläche mit deinem 2. Anteil 25% mit dem hohen Bodenrichtwert. So wird der Grundstück auf keinen Fall irgendwie doppelt belastet, ok?

      Hallo,

      noch nicht ganz klar, weil es ist ja nur 1 Grundstück, da kann ich nicht 1. + 2. Grundstück eingeben wie beschrieben.
      Oder verstehe ich etwas falsch ?

      Danke

      Kommentar


        #4
        Das versteht du falsch. Du gibst das Grundstück praktisch 2x ein, aber jeweils mit unterschiedlichen Werten bei der wirtschaftlichen Einheit. Damit wird eine geteilte Eingabe der BRW möglich, ohne dass das Grundstück doppelt belastet wird.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
          Das versteht du falsch. Du gibst das Grundstück praktisch 2x ein, aber jeweils mit unterschiedlichen Werten bei der wirtschaftlichen Einheit. Damit wird eine geteilte Eingabe der BRW möglich, ohne dass das Grundstück doppelt belastet wird.
          Ah OK, das war das
          Jetzt sieht es gut aus, alle Ampeln schon mal auf Grün, vielen Dank.

          Daraus habe ich nun 2 unabhängige Erklärungen:
          bei Steuererklärung Home / Haus A zeigt sein 75%-Anteil auf den günstigeren BRW, und sein 25%-Restanteil auf den höheren BRW
          und
          bei Steuererklärung Forum / Haus B zeigt sein 25%-Anteil auf den höheren BRW, und sein 75%-Restanteil auf den niedrigerne BRW.

          Hört sich alles logisch an und passt für die beiden Gebäude, aber wird das Grundstück damit nicht trotzdem 2x besteuert ?
          Weil es 2x auftaucht, also in 2 Steuererklärungen....
          Der jeweils 2. BRW samt Anteil ist ja jeweils nicht relevant, weil der ja nur in der jeweils anderen Steuererklärung greifen soll...
          und auch nur eingegeben wird, damit das System nicht meckert und mich weiter lässt....

          Oder erkennt das System später pro Haus, dass nur der 1. Prozent-Anteil genommen wird ?

          Danke

          PS: Mach es nicht (noch) mehr Sinn, den jeweils uninteressanten, 2. BRW pro Haus als 0,-- eu einzugeben ?
          Annehmen tut er das
          Zuletzt geändert von DerVerzweifelte; 30.01.2023, 12:02.

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            #6
            Du musst doch das Flurstück über Zähler und Nenner in Zeile 11 von GW1 auf die beiden wirtschaftlichen Einheiten aufteilen.

            Für eine Einheit gilt der BRW für ein-/zweigeschossig, für die andere der BRW für mehrgeschossig, wo ist jetzt das Problem ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ich hatte übersehen, dass du ja zwei Erklärungen abgibst. Dann ist es aber von der Eingabe her fast identisch auszufüllen, nur das du jeweils einen Anteil als 1. Eintrag beim Grundstück eingibst und auch nur einen BRW. Verzeih, falls ich dich hier irritiert habe.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                Ich hatte übersehen, dass du ja zwei Erklärungen abgibst. Dann ist es aber von der Eingabe her fast identisch auszufüllen, nur das du jeweils einen Anteil als 1. Eintrag beim Grundstück eingibst und auch nur einen BRW. Verzeih, falls ich dich hier irritiert habe.

                Ja, kein Thema, und Danke.

                Also wenn ich beim Grundstück selbiges nur 1x anlege, mit zB 75% für das Haus A, dann komme ich am Ende aber nicht "raus" weil "Anteil-Fehler"
                Ihm scheinen die restlichen, nicht relevanten 25% zu fehlen.

                Wenn ich das Grundstück ein 2. Mal anlege, wie Du eingangs beschrieben hast,
                und den 2. Anteil auf einen BRW mit 0 (oder dem teureren, nicht zutreffenden) zeigen lasse, dann geht es

                `Gruesse

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                  #9
                  Du hast es immer noch nicht verstanden. Man darf in Zeile 4 von GW2 nur die m² eintragen, die aufgrund der Angaben zu Zähler

                  und Nenner in Zeile 11 von GW1 auf die jeweilige wirtschaftliche Einheit (das Teilgrundstück) entfallen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Du hast es immer noch nicht verstanden. Man darf in Zeile 4 von GW2 nur die m² eintragen, die aufgrund der Angaben zu Zähler

                    und Nenner in Zeile 11 von GW1 auf die jeweilige wirtschaftliche Einheit (das Teilgrundstück) entfallen.

                    Ja das habe ich jetzt bestimmt 50x in allen Varianten versucht, aber sobald ich bei GW2.4 oder auch bei GW1.11 irgendwas abweichendes angebe
                    was zusammen nicht 100% ergibt bekomme ich den Fehler:

                    "Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."

                    Diese Meldung habe ich schon x-mal gelesen aber mir erschliesst sich der Sinn oder der Zusammenhang leider nicht!
                    Mittlerweile verstehe ich leider gar nichts mehr, Brett vorm Kopf

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                      #11
                      Mittlerweile verstehe ich leider gar nichts mehr, Brett vorm Kopf
                      Es ist aber doch nicht so schwierig. Hier ein Beispiel:

                      Das Flurstück ist insgesamt 1.000 m² groß, deine Aufteilung mit 75% bzw. 25% auf die beiden Einheiten ist schlüssig, was ich nicht beurteilen kann,

                      aber jetzt mal unterstelle, dann sieht das wie folgt aus:

                      Erklärung 1: Fläche 1000 m² Zähler in Zeile 11 von GW1: 3, Nenner 4 darunter Auswahl 1 - erste Fläche ergibt für die Zeile 4 von GW2 750 m² + Bodenrichtwert 1

                      Erklärung 2: Fläche 1000 m² Zähler in Zeile 11 von GW1: 1 Nenner 4 darunter Auswahl 1 - erste Fläche ergibt für die Zeile 4 von GW2 250 m² + Bodenrichtwert 2
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12

                        Ich weiss nicht warum, aber ich glaube ich habe es jetzt.... bzw ich lasse es so wie es nun ohne Fehler ist.
                        Ich komme sonst ja nicht weiter
                        Ich denke ich werde da auf jeden Fall Einspruch einlegen, wenn der 1. Bescheid da ist.
                        Kann ja nicht sein, dass das aufgrund von Blindflügen besteuert wird...
                        Ist schon unglaublich, was einem zugemutet wird... Der Schuss kann eigentlich nur nach hinten losgehen.

                        Aber Danke für die Hilfe auf jeden Fall

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