Hallo,
in NRW:
ich habe 1 Flurstück auf dem 2 unterschiedliche Wohnhäuser (mit je eigenem AZ) stehen. 1 Eigentümer.
Unterschiedlich deshalb, weil 1x 1-geschössiges Haus (->"A") und 1x 3-geschossiges Haus (->"B"),
also 2 verschiedene Bodenrichtwerte, die auf eine Flur treffen.
Jetzt die Frage:
Wo kann bzw muss ich das Grundstück bzw den Anteil der verschiedenen Bodenrichtwerte
in den 2 eigenständigen Erklärungen differenziert eintragen also abgrenzen ?
Wenn ich bei beiden Erklärungen je die volle Grundstücksgrösse eintrage, würde das eine einzige Flurstück
meinem Verständnis nach ja 2x über die gesamte Fläche besteuert werden, also einmal voll mit dem niedrigeren Wert (Haus A),
und einmal voll mit dem höheren Wert (Haus B), was ja vermutlich nicht im Sinne des Erfinders sein wird.
Nach meinem Verständnis müsste das Grundstück "aufgeteilt" zu ca 75% (für Haus A) nach dem günstigeren Bodenrichtwert,
und zu 25% (für Haus B) nach dem höheren Bodenrichtwert veranlagt werden.
Das Verhältnis "Anteil der Häuser am Flurstück" Haus A=75% & Haus B=25% ermittelte ich wie folgt:
1. über Dreisatz anhand der bisherigen Einheitswerte am addierten Einheitswert
2. identisch genau aber auch über den Anteil der Wohnflächen der beiden Häuser.
Dieses 75/25-Verhältnis scheint also schonmal stimmig zu sein.
Also habe ich versucht, zB jeweils bei GW1 Fläche, dort Zähler/Nenner den jeweiligen,
bisherigen Einheitswert des jeweiligen Gebäudes (A oder B) einzutragen,
also Zähler = bisheriger Einheitswert Gebäude A oder B, Nenner = Summe der beiden bisherigen Einheitswerte (A+B).
Das nimmt er aber nicht an, viele Fehler werden gemeldet, die ich nicht durchblicke.
Wenn ich die anteilige Wohnfläche da eintrage (wie gesagt auch 75:25-Verhältnis)kommt natürlich derselbe Fehler.
Nach gefühlt 100 Anrufen beim FA kam ich einmal durch, die Erklärung (wie hier versucht) habe ich aber wohl leider nicht gerafft.
Danke für jeden Kommentar
in NRW:
ich habe 1 Flurstück auf dem 2 unterschiedliche Wohnhäuser (mit je eigenem AZ) stehen. 1 Eigentümer.
Unterschiedlich deshalb, weil 1x 1-geschössiges Haus (->"A") und 1x 3-geschossiges Haus (->"B"),
also 2 verschiedene Bodenrichtwerte, die auf eine Flur treffen.
Jetzt die Frage:
Wo kann bzw muss ich das Grundstück bzw den Anteil der verschiedenen Bodenrichtwerte
in den 2 eigenständigen Erklärungen differenziert eintragen also abgrenzen ?
Wenn ich bei beiden Erklärungen je die volle Grundstücksgrösse eintrage, würde das eine einzige Flurstück
meinem Verständnis nach ja 2x über die gesamte Fläche besteuert werden, also einmal voll mit dem niedrigeren Wert (Haus A),
und einmal voll mit dem höheren Wert (Haus B), was ja vermutlich nicht im Sinne des Erfinders sein wird.
Nach meinem Verständnis müsste das Grundstück "aufgeteilt" zu ca 75% (für Haus A) nach dem günstigeren Bodenrichtwert,
und zu 25% (für Haus B) nach dem höheren Bodenrichtwert veranlagt werden.
Das Verhältnis "Anteil der Häuser am Flurstück" Haus A=75% & Haus B=25% ermittelte ich wie folgt:
1. über Dreisatz anhand der bisherigen Einheitswerte am addierten Einheitswert
2. identisch genau aber auch über den Anteil der Wohnflächen der beiden Häuser.
Dieses 75/25-Verhältnis scheint also schonmal stimmig zu sein.
Also habe ich versucht, zB jeweils bei GW1 Fläche, dort Zähler/Nenner den jeweiligen,
bisherigen Einheitswert des jeweiligen Gebäudes (A oder B) einzutragen,
also Zähler = bisheriger Einheitswert Gebäude A oder B, Nenner = Summe der beiden bisherigen Einheitswerte (A+B).
Das nimmt er aber nicht an, viele Fehler werden gemeldet, die ich nicht durchblicke.
Wenn ich die anteilige Wohnfläche da eintrage (wie gesagt auch 75:25-Verhältnis)kommt natürlich derselbe Fehler.
Nach gefühlt 100 Anrufen beim FA kam ich einmal durch, die Erklärung (wie hier versucht) habe ich aber wohl leider nicht gerafft.
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