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Grundsteuer Bayern - Landwirtschaft mit gewerblich vermieteten Gebäudeteile

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    Grundsteuer Bayern - Landwirtschaft mit gewerblich vermieteten Gebäudeteile

    Hallo,

    wie schon oben geschrieben habe, es handelt sich um einen landw. Anwesen, wo wir Lagerräume an eigene GmbH vermietet haben.
    In BayernAtlas steht alles unter "gemischte Nutzung".
    Ich denke, diese muss ich als Hofstelle deklarieren. Da stehen mehrere landwirtschaftliche Gebäuden und eben dieses Gebäude mit Lagerräume, die gewerblich vermietet sind. Nach unserem Wissen muss man eben nach der momentanen Nutzung ausgehen. Wo gebe ich diese an?
    Und wie ich schon die andere Beiträge gelesen habe, muss ich die landwirtschaftliche Gebäuden mit Flächen gar nicht angeben. Oder?

    Dann noch eine weitere Frage: Wir haben mehrere Flurstücke, die zur Landwirtschaft gehören. In BayernAtlas steht z. B. 2500 m² Acker, 120 m² unkultivierte Fläche und 75 m² Weg.
    Wie bestimme ich die Nutzung? Alles landw. Nutzung oder nur der Acker? Was ist mit Weg und unkultivierte Flächen?

    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.


    #2
    Also zu Frage 1.: Ich habe inzwischen durch mehrere Themen hier durchgelesen. Ich muss die gewerbliche Lagerräume zum Grundvermögen rechnen. Praktisch in unserem Fall zum Wohnanteil. Ist das richtig?

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      #3
      Ich muss die gewerbliche Lagerräume zum Grundvermögen rechnen. Praktisch in unserem Fall zum Wohnanteil. Ist das richtig?
      Korrekt ! Es sind die Nutzflächen zu ermitteln und getrennt von den Wohnflächen anzugeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Charlie 24,
        vielen Dank.

        Trotzdem noch eine Frage zum Grundvermögen, wo ich das Wohnteil angeben muss.
        Wir haben ein Flurstück mit 38.696 m² Fläche. Unterteilt im BayernAtlas Grünland, Ackerland, unkultivierte Fläche , Weg, Gehölz, Fließgewässer und gemischte Fläche.

        Ich nehme an, dass die gemischte Fläche die Hofstelle ist. Das ist 7283 m². Davon 850 m² das Wohnhaus und priv. Grund, Rest Landw.
        Wenn ich das Grundvermögen angebe, muss "zu wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" angeben.
        Gemarkung Flurstück Fläche: 38696 m² ; Zähler 850,0000 Nenner 38696
        Bei mir markiert als Fehler. Oder habe ich Denkfehler?

        Wo gehören unkultivierte Flächen, Weg hin? Diese habe ich öfter auch bei landw. Flächen.

        Kommentar


          #5
          Gemarkung Flurstück Fläche: 38696 m² ; Zähler 850,0000 Nenner 38696
          Das sieht richtig aus !

          Wo gehören unkultivierte Flächen, Weg hin? Diese habe ich öfter auch bei landw. Flächen.
          Unkultivierte Flächen machen Probleme, weil man selbst nicht immer weiß, ob das Unland oder Geringstland ist,

          Wenn du die Flächen und deren Zustand in der Natur kennst, kannst du sie ja selbst klassifizieren. Das Finanzamt

          hat auch nur die Angaben aus dem Liegenschaftskataster.

          Feldwege soll man als Hofstelle erklären, Waldwege bis 5 m Breite als Forstwirtschaftliche Nutzung.

          Hofstellle.jpg

          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank für deine Antwort.

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