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Grundsteuer Hessen, Heizungsraum im EG

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    Grundsteuer Hessen, Heizungsraum im EG

    Hallo, ich habe jetzt überall rumgesucht, aber nur widersprüchliche Antworten gefunden:

    Wir haben ein zweistöckiges Einfamilienhaus mit Flachdach, ohne Keller, die Heizung befindet sich also im EG, der Raum dort hat keine Heizung.
    Da ja Heizungsräume im Keller nicht angegeben werden müssen, verhält es sich in unserem Fall genauso? Wäre eigentlich nur gerecht, da wir gar keinen
    Keller haben, wo sonst sollte die Heizung stehen.

    Viele Grüsse Juttaxxl

    #2
    Da ja Heizungsräume im Keller nicht angegeben werden müssen,
    Heizungsräume gehören unabhängig von der Lage zu den Zubehörräumen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Super, vielen vielen Dank für die Antwort

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