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Mietwohngrundstück oder Eigentumswohnung?

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    Mietwohngrundstück oder Eigentumswohnung?

    Hallo, es geht um 2 unterschiedliche Wohnhäuser mit Mietwohnungen und die Zugehörigkeit im Grundsteuerformular in NRW:

    Haus 1:
    8 x Mietwohnungen, jeweils ein Eigentümer, isgesamt 5 verschiedene Eigentümer, ein eigenes Aktenzeichen für jede Wohnung = Mietwohngrundstück, da mehr als 3 Wohnungen in dem Haus?

    Haus 2:
    1 x Büro 125 qm = 27 %, 5 x Mietwohnungen zusammen = 346 qm = 73 %, ganzes Haus = 1 Aktenzeichen und 471 qm = 100 % zusammen = Mietwohngrundstück?

    Welche Bezeichnung wäre richtig bei den beiden Objekten?

    Wenn man eine falsche Bezeichnung im Grundsteuerformular gewählt und das schon abgeschickt hat, hat das steuerliche Nachteile und was kann man dann danach machen?

    Für erfahrene Hilfe sehr dankbar
    Grüße BMS
    Zuletzt geändert von BMS; 30.01.2023, 13:06.

    #2
    Haus 1: Wohnungseigentum ist richtig.

    Haus 2: Ebenfalls kein Mietwohngrundstück, da Wohnnutzung nicht über 80% der gesamten Wohn- und Nutzfläche, Gemischt genutztes Grundstück
    sollte passen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

    Wenn man eine falsche Bezeichnung im Grundsteuerformular gewählt und das schon abgeschickt hat, hat das steuerliche Nachteile und was kann man dann danach machen?
    Man muss eine korrigierte Erklärung übermitteln, es sei denn, es liegt bereits ein Bescheid vor. Dann hilft der Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.

    Ob die fehlerhafte Grundstücksart zu einem höheren Grundsteuerwert führt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, das kann man ausrechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank, Charlie24!
      BMS

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