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Grundsteuererklärung Kiesgrube

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    Grundsteuererklärung Kiesgrube

    Hallo, ich muss für meine Kiesgrube eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Kiesgrube ist aktuell noch offen und es wird noch Kies abgebaut. Die Grundstücke sind Eigentum der GmbH. Nun die Frage: Welche Grundstücksart ist anzugeben? Unbebautes Grundstück oder Geschäftsgrundstück? Es befinden sich keine Gebäude dort.
    Und wo finde ich den Bodenrichtwert? Weil in dem Geodaten Portal ist kein Richtwert für Abbauland gegeben.
    Zuletzt geändert von Erdarbeiter145; 30.01.2023, 12:54.

    #2
    Keine Ahnung, aber die RWE steht ja vor dem gleichen Problem bei Dorf Lützenrath, frag dort doch mal nach. *Scherz*

    Ich hätte damit auch Probleme und würde einfach mal das Finanzatz fragen. Wie wird das dann bisher besteuert?
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Gehört Abbauland bei der Grundsteuer nicht zur Landwirtschaft ? Habe ich dunkel in Erinnerung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Nach einem Urteil des BFH verliert eine zum Abbau eines Bodenschatzes verpachtete Fläche ihre Zuordnung zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht, wenn die Rekultivierung und die Wiederaufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen sind.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Danke für die Antwort. Ich kann es aber nicht unter der Landwirtschaft angeben weil das nicht zum Aktenzeichen passt und mir dann ein Error ausgegeben wird......

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            #6
            Was steht in den bisherigen Bescheiden? Zahlt du bisher Grundsteuer A oder B? War das Abbauland vorher keine landw. Fläche sondern ein unbaubautes Grundstück, also Grundsteuer B? Wenn B und du bist nicht steuervergünstigt, hast bisher unter Umständen zuviel bezahlt. Denn meiner Meinung nach müsste das Abbauland in die Grundsteuer A gehören. Es wird doch sicherlich eine Renaturisierung und Wiederverwendung vertraglich vereinbart worden, oder? Aber da solltest du mal mit deinem Finanzamt darüber sprechen. Vielleicht bekommst du für die Erklärung ein AZ für einen landw. Betrieb.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Oder du musst es erst mal als unbebautes Grundstück angeben und dann aber im Hauptvordruck unter "Ergänzende Anmerkung" einen Vermerk anbringen und um eine Einstufung nach Grundsteuer A bitten. Da die Erklärung aber erst für die Grundsteuer 2025 gilt, würde ich trotzdem schon dieses Jahr beim Finanzamt vorsprechen, damit das zumindest schon für 2024 gilt.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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