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Grundstuerreform

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    Grundstuerreform

    Hallo liebe Leute,
    versuche mich gerade (auf den letzten Drücker) durch das Formular zur Grundsteuerreform zu arbeiten. 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten macht Prrobleme. Zeile 32 Eigentumsverhältnisse. In der Hilfe steht, das bei Erbbaurecht die Rechtsform des Erbbauberechtigten (Ich) anzugeben ist. Alleineigentum einer natürlichen Person müsste dann angegeben werden, was mich aber irritiert, da das Gebäude mir gehört, nicht aber das Grundstück. Für Hilfe, wäre ich dankbar. MfG Jojo
    Zuletzt geändert von jojo53; 30.01.2023, 15:16.

    #2
    Alleineigentum einer natürlichen Person ist schon zutreffend, die wirtschaftliche Einheit wird dem Erbbauberechtigten zugerechnet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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