Hallo liebe Leute,
versuche mich gerade (auf den letzten Drücker) durch das Formular zur Grundsteuerreform zu arbeiten. 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten macht Prrobleme. Zeile 32 Eigentumsverhältnisse. In der Hilfe steht, das bei Erbbaurecht die Rechtsform des Erbbauberechtigten (Ich) anzugeben ist. Alleineigentum einer natürlichen Person müsste dann angegeben werden, was mich aber irritiert, da das Gebäude mir gehört, nicht aber das Grundstück. Für Hilfe, wäre ich dankbar. MfG Jojo
versuche mich gerade (auf den letzten Drücker) durch das Formular zur Grundsteuerreform zu arbeiten. 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten macht Prrobleme. Zeile 32 Eigentumsverhältnisse. In der Hilfe steht, das bei Erbbaurecht die Rechtsform des Erbbauberechtigten (Ich) anzugeben ist. Alleineigentum einer natürlichen Person müsste dann angegeben werden, was mich aber irritiert, da das Gebäude mir gehört, nicht aber das Grundstück. Für Hilfe, wäre ich dankbar. MfG Jojo
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