Ba-Wü: Grundstücksfläche: 483 m². Auf dem Grundstück befindet sich ein 1-Familienhaus mit einer Wohnfläche von ca. 90 m². Um das Haus herum Garten (private Freifläche/Grünfläche). Die Angabe, "dass das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird" wäre in dem Fall ja nicht korrekt, sofern das auf die Fläche bezogen ist und nicht im Allgemeinen zu verstehen ist. Insbesondere, weil der Anteil der Wohnnutzung an der Gesamtfläche NICHT mehr als 50 % beträgt. Die Freifläche wird ja nicht bewohnt. Bei einem Bodenrichtwert von 700,-€ wäre das ein Unding!
Sind in dem Fall dann ergänzende Angaben zu Wohn- und Nutzfläche bzw. Freifläche zu machen?
Habe irgendwo gelesen, dass das in bestimmten Fällen möglich sei und die Freifläche dann bei der Berechnung günstiger angesetzt wird.
Das habe ich dazu gefunden:
>>Bei der Frage, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken dient, können sich die Eigentümerinnen und Eigentümer daran orientieren, ob ihr Grundstück bisher in die Kategorie Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück oder Wohneigentum gefallen ist. In dem Fall lautet die Antwort: ja. In allen anderen Fällen muss ermittelt werden, ob der Anteil der Wohnfläche an der Gesamtfläche mehr als 50 Prozent beträgt.<<
Sind in dem Fall dann ergänzende Angaben zu Wohn- und Nutzfläche bzw. Freifläche zu machen?
Habe irgendwo gelesen, dass das in bestimmten Fällen möglich sei und die Freifläche dann bei der Berechnung günstiger angesetzt wird.
Das habe ich dazu gefunden:
>>Bei der Frage, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken dient, können sich die Eigentümerinnen und Eigentümer daran orientieren, ob ihr Grundstück bisher in die Kategorie Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück oder Wohneigentum gefallen ist. In dem Fall lautet die Antwort: ja. In allen anderen Fällen muss ermittelt werden, ob der Anteil der Wohnfläche an der Gesamtfläche mehr als 50 Prozent beträgt.<<
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