Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Sachsen - nicht ausgebauter Dachbodenraum

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Sachsen - nicht ausgebauter Dachbodenraum

    Ich sitze immer noch an meiner Grundsteuer.
    Ich besitze einen nicht ausgebauten Dachboden nebst Keller (Teileigentum). Der Dachboden ist in einem Mehrfamilienhaus. Ich selbst besitze keinerlei Wohnungen nur den Dachboden. Der Dachboden ist nicht begehbar/nutzbar da seit Bau kein Boden im Dachboden ist was auch so in einem Gutachten steht (. Ist da sowieso die Frage ob diese Fläche überhaupt gilt?

    Im Schreiben des Einheitswertbescheides steht als ART:
    unbebautes Grundstück - Teileigentum


    Muss ich jetzt

    bei GW1 angegeben:

    1 - Angaben zur Feststellung - Art der wirtschaftlichen Einheit (10 )

    unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)

    und bei GW2

    1 - Angaben zur Grundstücksart - Art des Grundstücks (22)

    unbebautes Grundstück -> bei Teileigentum denn bei Teileigentum kam immer ein Fehler das das so nicht geht bei unbebauten Grundstücken


    Oder bei


    Muss ich jetzt bei GW1 angegeben:

    1 - Angaben zur Feststellung - Art der wirtschaftlichen Einheit (10 )

    bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)

    -> was unlogisch ist da im Einheitswertbescheid "unbebautes Grundstück
    " steht, aber anders geht es nicht, wenn ich bei GW2 Teileigentum angebe will er bebautes Grundstück und nicht unbebautes Grundstück

    und bei GW2

    1 - Angaben zur Grundstücksart - Art des Grundstücks (22)

    Teileigentum

    6. Nichtwohngrundstücke zum Sachwert

    Gebäudeart: Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) mit Angaben von Baujahr und Bruttofläche

    -> hier wäre die Frage: Wenn man einen Dachboden hat, der nicht nutzbar ist weil kein begehbarer Boden laut Gutachten besitzt (fehlt seit dem Bau des Hauses) ist da die Bruttofläche 0?

    Auszug ImmoWertV Anlage 4
    "
    (5) Im Dachgeschoss richtet sich die Anrechenbarkeit der Grundflächen nach ihrer Nutzbarkeit. Ausreichend ist, wenn eine untergeordnete Nutzung möglich ist, die beispielsweise als Lager- und Abstellraum der Hauptnutzung dient (eingeschränkte Nutzbarkeit). Die Nutzbarkeit von Dachgeschossen setzt eine lichte Höhe von circa 1,25 Metern und ihre Begehbarkeit voraus; eine Begehbarkeit setzt eine feste Decke und die Zugänglichkeit voraus, wobei sich die Art der Zugänglichkeit nach der Intensität der Nutzung richtet. Nicht nutzbare Dachgeschossebenen sind nicht anzurechnen."



    Beides ist irgendwie nicht ganz richtig für mein Verständnis.

    Charly24 kannst du mir helfen? Danke schon mal im voraus!
    Zuletzt geändert von mrabisch; 30.01.2023, 16:24.

    #2
    Bei Teileigentum wird von einem bebauten Grundstück ausgegangen, das ist richtig. Du kannst es entweder als unbebautes Grundstück erklären,

    bei bebautes Grundstück kommst du um Ergänzende Angaben nicht herum. Ob eine Bruttogrundfläche von 0 m² akzeptiert wird,musst du ausprobieren.

    Kann der Kelleranteil denn auch nicht genutzt werden ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei Teileigentum wird von einem bebauten Grundstück ausgegangen, das ist richtig. Du kannst es entweder als unbebautes Grundstück erklären,

      bei bebautes Grundstück kommst du um Ergänzende Angaben nicht herum. Ob eine Bruttogrundfläche von 0 m² akzeptiert wird,musst du ausprobieren.

      Kann der Kelleranteil denn auch nicht genutzt werden ?
      DANKE!!!!

      Also würdest du eher zu Option 2 tendieren und bei der Fläche nur den Kellerfläche angeben (den hab ich tatsächlich vergessen, der ist nass und auch sehr niedrig aber offiziell kann man den sicher nutzen als Lager)? Da kann ich aber z.B. nichts dazu schreiben, dass die restliche Fläche nicht nutzbar ist, was später eventuell zu Problemen führen kann?

      Oder ich nehme Option 1 und schreibe alles bei Ergänzende Angaben rein, dann sollen sie selbst entscheiden was richtig ist (würde da dann auch die Kellerfläche gesondert im Text angeben)

      Echt schwierig so eine Grundsteuererklärung!

      Kommentar


        #4
        Oder ich nehme Option 1 und schreibe alles bei Ergänzende Angaben rein,
        Das ist wahrscheinlich am einfachsten. Der Fall ist ja doch ziemlich exotisch, allgemein ist die Grundsteuererklärung nicht wirklich schwierig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke dir!!! ich mach heute abend weiter. Muss erst mal wieder arbeiten.

          Kommentar


            #6
            Ich habe jetzt Variante 1 genommen. Das Eingabefeld "Ergänzende Angaben" war viel zu klein als das ich dort alles genau erklären konnte. Hab jetzt dennoch verkürzt was reingeschrieben.

            Kommentar

            Lädt...
            X