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Grundsteuer NRW - Angaben zu Eigentümern

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    Grundsteuer NRW - Angaben zu Eigentümern

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage bzgl. der Angabe der Eigentümern.

    Folgende Situation:
    Das Haus wurde von meinen Eltern gekauft.
    Zuerst verstarb meine Mutter, so dass das Haus nun meinem Vater, mir und meiner Schwester gehörte.
    Dann verstarb auch mein Vater, so dass das Haus nun mir und meiner Schwester gehört.

    Ich bewohne und nutze das Haus alleine.
    Im letzten Bescheid des Einheitswert stehe ich und meine Schwester zu 1/2 drin.

    Ist das Eigentumsverhältnis nun eine 5 Erbengemeinschaft, eine 6 Bruchteilsgemeinschaft oder eine 7 Grundstücksgemeinschaft ausschlich von natürlichen Personen?
    Wenn es eine Erbengemeinschaft ist, muss ich dann als Name der Gemeinschaft "Erbengemeinschaft nach <Name des Vaters>" angeben?
    Und als Beteiligte muss ich dann mich und meine Schwester angeben?
    Zuletzt geändert von SteveD90; 30.01.2023, 17:17.

    #2
    Das hängt davon ab, was nun im Grundbuch steht. Liegt dir kein Auszug vor, kannst du ihn auch beim Grundbuchamt oder bei deinem Notar für wenig Geld anfordern, in den meisten Fällen sogar telefonisch.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Okay, ja das hätte ich mir selbst mal anschauen können.
      Danke für diesen Hinweis schonmal.

      "6.1 Vater zu 1/2 Anteil
      6.2 Vater
      6.3 ich
      6.4 meine Schwester

      zu 6.2-6.4 zu 1/2 Anteil in Erbengemeinschaft (aufgrund des Todes der Mutter)

      dann wurde daraus:
      7.1 ich (7.1. anstelle von 6.1 und 6.2)
      7.2 meine Schwester

      - in Erbengemeinschaft - "

      In der Erklärung steht als Gemeinschaftsname nur "Erbengemeinschaft nach Max Mustermann", mir ist hier nicht klar wer Max Mustermann sein soll... also ist das der letzte verstorbene? In meinem Fall mein Vater?

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        #4
        Damit dein Vater gemeint.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Schreib nur nach deinem Vater, so wichtig ist das jetzt auch nicht. Formal wären das eigentlich zwei Erbengemeinschaften mit

          Personenidentität bei den Erben, aber für die Bewertung spielt das keine Rolle.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank!

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