Welche Grundstücksart angeben_Anlage Grundstück (GW2)

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  • elsterlöwe
    Neuer Benutzer
    • 30.01.2023
    • 4

    #1

    Welche Grundstücksart angeben_Anlage Grundstück (GW2)

    Hallo,
    bin nicht sicher was unter GW2, Punkt 1. Angaben zur Grundstücksart" zutrifft:
    Es handelt sich um ein Einfamilienhaus (Keller, EG, OG mit Dachschrägen, Dachboden).
    Im Erdgeschoss und Keller werden allerdings einige Räume für eine Arztpraxis genutzt.
    Ist "Einfamilienhaus"
    oder "gemischt genutztes Grundstück"
    zutreffend?

    Beste Grüße,
    elsterlöwe
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Ist "Einfamilienhaus" oder "gemischt genutztes Grundstück" zutreffend?
    Das hängt von der Nutzfläche der Arztpraxis ab.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • elsterlöwe
      Neuer Benutzer
      • 30.01.2023
      • 4

      #3
      Danke Charlie24 für die schnelle Hilfe.
      Wie ist das im Bewertungsgesetz mit dem "kein Wohnungseigentum" zu verstehen?
      Zitat: "Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind."
      Mir gehört doch Haus und Grundstück.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Ein klassisches Einfamilienhaus ist kein Wohnungseigentum. Bei Wohnungs- und Teileigentum wird immer Sondereigentum begründet,

        beispielsweise an der Arztpraxis einerseits und der Wohnung andererseits.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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