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Flächen der Nutzung für Arztpraxis_angeben in Anlage Grundstück (GW2)?

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    Flächen der Nutzung für Arztpraxis_angeben in Anlage Grundstück (GW2)?

    Es handelt sich um ein Einfamilienhaus (Keller, EG, OG mit Dachschrägen, Dachboden).
    Im Erdgeschoss und Keller werden allerdings einige Räume für eine Arztpraxis genutzt.
    Frage:
    Sind die Flächen der Arztpraxis auch in "Anlage Grundstück (GW2) anzugeben?
    Wenn ja, unter welchem Punkt?

    Beste Grüße,
    elsterlöwe


    #2
    Warum stellt du hier einen zweiten Betrag ein? Da kannst diese Frage doch auch in deinem ersten Beitrag stellen.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar


      #3
      Wenn ja, unter welchem Punkt?
      Wo die Nutzfläche zu erfassen ist, hängt von der Grundstücksart ab.

      Bei einem Einfamilienhaus muss die Nutzfläche einfach zur Wohnfläche addiert werden, wobei die von der Arztpraxis

      genutzten Kellerräume ebenfalls als Nutzfläche gelten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank!

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