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    Korrektur einer Grundsteuermeldung

    hallo
    Grundsteuer Saarland
    ich habe festgestellt, dass ich die Wohnfläche des Hauses falsch berechnet habe;
    der Steuermessbescheid liegt aber schon länger vor;
    wie kann ich das korrigieren?
    danke für Hilfe

    #2
    Wenn die Bescheide schon bestandskräftig sind, solltest du die Korrektur mit dem Finanzamt besprechen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24
      was heisst bestandskäftig ?
      Der Bescheid ist bereits vom Nov. 2022
      kann ich nicht einfach eine neue Erklärung losschicken?
      Gruss

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        #4
        Die Bestandskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist ein.

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          #5
          kann ich nicht einfach eine neue Erklärung losschicken?
          Nein, das konkrete Vorgehen für eine Korrektur solltest du mit dem Finanzamt besprechen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            In der hiesigen Lokalzeitung stand neulich: Solange man (von der Gemeinde) noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten hat (der ja eh erst 2025 kommt, weil vorher der Hebesatz noch gar nicht festgelegt ist), kann man einfach eine neue/korrigierte Grundsteuererklärung ans Finanzamt schicken.

            Wie gut das recherchiert war bzw. wie richtig das ist: Keine Ahnung...

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              #7
              Wie gut das recherchiert war bzw. wie richtig das ist: Keine Ahnung...
              Schlecht recherchiert ! In Bayern war bis vor kurzem in den FAQ nachzulesen, man solle bei Fehlern, die man vor Erlass der Bescheide entdeckt,

              einfach eine korrigierte Erklärung übermitteln bzw. nach Erlass des Bescheids Einspruch einlegen. Falls die Frist bereits abgelaufen ist, ist die

              Korrektur von Fehlern natürlich möglich, man sollte aber sein Finanzamt kontaktieren. Aktuell finde ich den FAQ-Eintrag zwar nicht mehr, aber

              objektiv entspricht das ja den üblichen Gepflogenheiten, wobei die Änderung fehlerhafter Bewertungen gesetzlich ausdrücklich zugelassen ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                hallo wollte nur kurz berichten, wie es gelaufen ist:
                ich habe den Ratschlag befolgt und mich erst mit dem Finanzamt SB in Verbindung gesetzt;
                nach sehr freunlicher Beratung das Ergebnis:

                Die Korrektur-Meldung habe ich heute per Mail abgeschickt

                danke an alle, die geantwortet haben;
                Gruss
                Heinz

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                  #9
                  Die Korrektur-Meldung habe ich heute per Mail abgeschickt
                  Mit einer Sonstigen Nachricht an das Finanzamt wäre die Korrektur dann aber auch möglich gewesen.

                  Unsere Finanzämter bevorzugen inzwischen diese Art der Kommunikation.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Hallo Charly24
                    irgendwie seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht??
                    muss ich irgendwo was einstellen um eine "Sonstige Nachricht" zu versenden
                    diese Kommunikation hätte ich auch bevorzugt

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                      #11
                      Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Anträge, Einspruch und Mitteilungen

                      Womöglich geht das nur mit Zertifikat auf Identifikationsnummer.

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                        #12
                        @ L.E.Fant: In welchem Bundesland bist Du denn? Bei uns in Bayern scheint das nicht zu klappen, zumindest ist unter diesem Menüpunkt lediglich "Einspruch" möglich. Ich hab gelesen, dass jedes Bundesland das eigen regelt, welche Menüfunktionen freigeschalten werden.
                        Es lebe das digitale Zeitalter.....

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                          #13
                          Bei uns in Bayern scheint das nicht zu klappen, zumindest ist unter diesem Menüpunkt lediglich "Einspruch" möglich.
                          Dann bist du mit einem alten Zertifikat auf die persönliche Steuernummer registriert. Bei uns in Bayern sind nämlich

                          alle Dienste verfügbar, die in Mein ELSTER angeboten werden. Da hilft nur die Neuregistrierung mit der persönlichen ID.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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