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Grundsteuer NRW -

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    Grundsteuer NRW -

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an der Grundsteuer meiner Schwester.
    Hierzu habe ich eine Rückfrage. Das ursprüngliche Gebäude wurde im Krieg zerstört und dann auf den Kellerruinen wieder aufgebaut (Baujahr 1954). Bei den allgemeinen Angaben ist dann vor 1949 auszuwählen oder nach 1949 mit dem genannten Baujahr 1954.? Ich freue mich auf Rückmeldung.
    Gruß Duisburg76

    #2
    allgemeinen Angaben ist dann vor 1949 auszuwählen oder nach 1949 mit dem genannten Baujahr 1954.?
    In dem Fall sollte doch 1954 richtig sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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