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Grundsteuererklärung NRW, Wegerecht eines Nachbarn

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    Grundsteuererklärung NRW, Wegerecht eines Nachbarn

    Hallo,

    ich habe ein Flurstück, welches in meinem Eigentum ist. Dieses Flurstück hat eine Fläche von 2500 m² und ist Land- und Forstwirtschaft zugeordnet. Dieses Flurstück befindet sich hinter dem Stall und wurde der Nutzungsart "Hofstelle" zugeordnet.

    Ein Nachbar hat ein Wegerecht von seinem angrenzenden Grundstück über das oben besagte Flurstück zu seinem darunterliegenden Garten. Also der Nachbar geht von seinem Grundstück über meinGrundstück zu seinem Garten. Das Wegerecht ist im Grundbuch eingetragen. Ich muss auf meinem Flurstück eine Fläche von ca 3mx57m freihalten (also keine Gegenstände usw auf diese Fläche stellen), damit der Nachbar zu Fuß (runter) zu seinem Garten gehen kann. Nur der Nachbar und ich haben Zugang zu dieser Fläche. Ich, weil der Weg über den Hof/Hofstelle geht und der Nachbar.

    Muss ich den "Weg" jetzt bei der Grundsteuererklärung irgendwie rausrechnen, weil dieser Grundsteuerbefreit ist?

    Ich bin mir unsicher, ob dies auf mich zutrifft.
    "Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege und Plätze sind auch in Privateigentum von der Grundsteuer befreit, wenn sie durch Widmung im Sinne des Straßenrechts und durch Indienststellung zu einer öffentlichen Sache geworden sind und auf ihnen ein öffentlicher Verkehr tatsächlich stattfindet" (von Haufe)

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sonja
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    #2
    Muss ich den "Weg" jetzt bei der Grundsteuererklärung irgendwie rausrechnen, weil dieser Grundsteuerbefreit ist?
    Nein, da findet kein öffentlicher Verkehr statt und da gibt es auch keine Grundsteuerbefreiung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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