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Grundsteuer - Thema Türnischen

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    Grundsteuer - Thema Türnischen

    Guten Abend!

    Ich habe es fast geschafft... Eine Frage bleibt aber noch,k bevor ich die Grundsteuererklärung absenden kann. So wüsste ich doch gern, ob ich die folgende Nische in der Berechnung der Wohnfläche berücksichtigen muss:

    Es handelt sich um eine rd. 2,3 m x 0,27 m große ebenerdige durchgängige Nische mit Fenstersturz (Höhe > 2,00 m). Es sind zwei Glaselemente vorhanden: ein feststehendes Fenster und eine Schiebetür. Nun habe ich gelesen, dass durchgängige Nischen mit Tür und Fenster nicht in die Wohnfläche einfließen. Eine Info, ob auch eine Schiebetür als Tür zu betrachten ist und die Nische daher nicht berücksichtigt werden muss, konnte ich aber leider nirgends finden.

    Vielleicht habt Ihr mehr Wissen als ich und könnt mir diese Frage beantworten.

    Liebe Grüße Ann

    #2
    Lies mal hier nach, vielleicht wirst du fündig: https://www.grund-boden-wert.de/wohnflaechenberechnung/

    Ich habe bei unseren Schiebetüren zur Terrasse vorsorglich die Hälfte angesetzt, es macht ja kaum etwas aus. Bei uns 0,18 m² und 0,26 m².
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank :-) Die Anweisung kannte ich zwar schon, aber Deine Idee, einfach die Hälfte der qm anzusetzen finde ich eine gute Lösung. Da werde ich wohl Deinem Beispiel folgen.

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